Bernhard Kuemel
2004-02-13 15:26:32 UTC
Hallo at.verkehr.strasse, at.gesellschaft.recht!
Wenn ich nachts mit Abblendlicht auf der Autobahn fahre, um den
Gegenverkehr nicht zu blenden, frage ich mich oft, ob ich da max.
50 km/h schnell fahren sollte, da ja das Abblendlicht typischer
Weise nur den Anhalteweg bei 50 km/h (Geschwindigkeitslimit im
Ortsgebiet) ausleuchtet. Auf Sicht fahren ist nahezu immer
angesagt und hilft Zusammenstoesse mit aus dem Auto gefallenen
Menschen, verlorenem Ladegut, verunfallten Motorraedern und
Motorradfahrern, ausgesetzten Hunden, etc. zu vermeiden.
Ich hab's noch nie ausprobiert, aber ich denke, ich haette ein
seltsames bis mulmiges Gefuehl, mit 50 auf der Autobahn
dahinzutuckern. Macht das irgendwer? Ist das gefaehrlicher, als
mit einer den anderen Verkehrsteilnehmern angepassten
Geschwindigkeit zu fahren? Wenn ein paar mit 130 fahren, von
einem mit 150 ueberholt werden auf einer 2 spurigen Autobahn und
ich dann mit 50 vor ihnen in einer Rechtskurve auftauche, koennte
das boese enden.
Bernd Sluka (***@stoch.fmi.uni-passau.de) schreibt in
de.soc.verkehr [1]: "Die StVO laesst ausdruecklich fuer
Autobahnen eine Ausnahme zu. Dort darf nachts schneller gefahren
werden, als die Ausleuchtweite der Scheinwerfer zuliesse, sofern
der Verlauf der Strasse eindeutig erkennbar ist (also z.B. ein
anderes Fahrzeug in einiger Entfernung vorausfaehrt)."
Gilt selbiges fuer Oesterreich? Oder laesst sich argumentieren,
dass durch das Fehlverhalten der anderen man genoetigt war, um
Unfaelle zu vermeiden, nicht 50 sondern z.B. 80 km/h zu fahren?
[1]
http://groups.google.com/groups?hl=en&lr=&ie=UTF-8&oe=UTF-8&threadm=1992May13.123109.10412%40tom.rz.uni-passau.de&rnum=1&prev=/groups%3Fq%3Dg:thl1326574484d%26dq%3D%26hl%3Den%26lr%3D%26ie%3DUTF-8%26oe%3DUTF-8%26selm%3D1992May13.123109.10412%2540tom.rz.uni-passau.de
§ 14 KFG. Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler für Kraftwagen
(1) ... das Abblendlicht muß, ohne andere Straßenbenützer zu
blenden, oder mehr als unvermeidbar zu stören, die Fahrbahn vor
dem Fahrzeug ausreichend beleuchten können.
Bernhard
Wenn ich nachts mit Abblendlicht auf der Autobahn fahre, um den
Gegenverkehr nicht zu blenden, frage ich mich oft, ob ich da max.
50 km/h schnell fahren sollte, da ja das Abblendlicht typischer
Weise nur den Anhalteweg bei 50 km/h (Geschwindigkeitslimit im
Ortsgebiet) ausleuchtet. Auf Sicht fahren ist nahezu immer
angesagt und hilft Zusammenstoesse mit aus dem Auto gefallenen
Menschen, verlorenem Ladegut, verunfallten Motorraedern und
Motorradfahrern, ausgesetzten Hunden, etc. zu vermeiden.
Ich hab's noch nie ausprobiert, aber ich denke, ich haette ein
seltsames bis mulmiges Gefuehl, mit 50 auf der Autobahn
dahinzutuckern. Macht das irgendwer? Ist das gefaehrlicher, als
mit einer den anderen Verkehrsteilnehmern angepassten
Geschwindigkeit zu fahren? Wenn ein paar mit 130 fahren, von
einem mit 150 ueberholt werden auf einer 2 spurigen Autobahn und
ich dann mit 50 vor ihnen in einer Rechtskurve auftauche, koennte
das boese enden.
Bernd Sluka (***@stoch.fmi.uni-passau.de) schreibt in
de.soc.verkehr [1]: "Die StVO laesst ausdruecklich fuer
Autobahnen eine Ausnahme zu. Dort darf nachts schneller gefahren
werden, als die Ausleuchtweite der Scheinwerfer zuliesse, sofern
der Verlauf der Strasse eindeutig erkennbar ist (also z.B. ein
anderes Fahrzeug in einiger Entfernung vorausfaehrt)."
Gilt selbiges fuer Oesterreich? Oder laesst sich argumentieren,
dass durch das Fehlverhalten der anderen man genoetigt war, um
Unfaelle zu vermeiden, nicht 50 sondern z.B. 80 km/h zu fahren?
[1]
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(1) ... das Abblendlicht muß, ohne andere Straßenbenützer zu
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Webspace; Low end Serverhousing ab 15 e, etc.: http://www.bksys.at
Linux Admin/Programmierer: http://bksys.at/bernhard/services.html
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