Tadej Brezina
2012-04-01 08:34:45 UTC
(xpost avs, agr, fup2 avs)
Liebe Leute!
Hat schon wer von Euch Erfahrungen gemacht im "Kampf" gegen Radwege, die
aber nicht den Regeln der Technik entsprechen?
Es geht im gegenständlichen Fall um einen baulich getrennten,
kombinierten Fußweg und Zweirichtungsradweg der an einer relativ stark
befahrenen Kreuzung zwischen Gemeindestraße und Landesstraße liegt und
just dort (Wartefläche für Fußgeher und Radfahrer des querenden
Radweges) sehr beengete Verhältnisse aufweist. Dieser ist zusätzlich mit
einem Haufen an Verkehrsschildern und deren Stehern versehen. Da dies
neben dem Bahnhof gelegen ist, treffen an dieser verengten Stelle
relativ viele Radfahrer und Fussgänger aufeinander.
Die Breite ist bestenfalls 2,08 m groß und somit wesentlich enger, als
die Regelquerschnittsbreite die durch die österreichischen Regelwerke
(RVS 03.02.13) für einen Zweirichtungsradweg vorgegeben ist (2,00 +
2*0,25). Zusätzlich ragen die diversen V-Schilder in den Lichtraum
hinein. Von zusätzlichen Seitenabständen wegen der hohen erlaubten
Geschwindigkeit auf der unmittelbar (Randstein) anliegenden Fahrbahn gar
nicht zu sprechen.
Markiert ist das ganze mit blauem Radwegschild und somit
benützungspflichtig, die Benützung aber unter den
Hat wer von euch Erfahrung darin im Umgang mit den Behörden (Gemeinde
und BH), diese Situation zu verbessern. Von der Aufhebung als Radweg und
damit Wegfall der Benutzungspflicht bis zum Umbau der Kreuzung, dass die
erforderlichen Mindestbreiten dort geschaffen werden.
Danke vorab für Informationen
Tadej
Liebe Leute!
Hat schon wer von Euch Erfahrungen gemacht im "Kampf" gegen Radwege, die
aber nicht den Regeln der Technik entsprechen?
Es geht im gegenständlichen Fall um einen baulich getrennten,
kombinierten Fußweg und Zweirichtungsradweg der an einer relativ stark
befahrenen Kreuzung zwischen Gemeindestraße und Landesstraße liegt und
just dort (Wartefläche für Fußgeher und Radfahrer des querenden
Radweges) sehr beengete Verhältnisse aufweist. Dieser ist zusätzlich mit
einem Haufen an Verkehrsschildern und deren Stehern versehen. Da dies
neben dem Bahnhof gelegen ist, treffen an dieser verengten Stelle
relativ viele Radfahrer und Fussgänger aufeinander.
Die Breite ist bestenfalls 2,08 m groß und somit wesentlich enger, als
die Regelquerschnittsbreite die durch die österreichischen Regelwerke
(RVS 03.02.13) für einen Zweirichtungsradweg vorgegeben ist (2,00 +
2*0,25). Zusätzlich ragen die diversen V-Schilder in den Lichtraum
hinein. Von zusätzlichen Seitenabständen wegen der hohen erlaubten
Geschwindigkeit auf der unmittelbar (Randstein) anliegenden Fahrbahn gar
nicht zu sprechen.
Markiert ist das ganze mit blauem Radwegschild und somit
benützungspflichtig, die Benützung aber unter den
Hat wer von euch Erfahrung darin im Umgang mit den Behörden (Gemeinde
und BH), diese Situation zu verbessern. Von der Aufhebung als Radweg und
damit Wegfall der Benutzungspflicht bis zum Umbau der Kreuzung, dass die
erforderlichen Mindestbreiten dort geschaffen werden.
Danke vorab für Informationen
Tadej
--
"Und obwohl der Mensch selbst der größte Räuber ist, den die Welt
gesehen hat, neigt er dazu, alle anderen Räuber zu verurteilen."
<Eugene P. Odum zum Raub in der Ökologie, Ökologie S.254>
--
(Laptop brezta2)
"Und obwohl der Mensch selbst der größte Räuber ist, den die Welt
gesehen hat, neigt er dazu, alle anderen Räuber zu verurteilen."
<Eugene P. Odum zum Raub in der Ökologie, Ökologie S.254>
--
(Laptop brezta2)