Post by Josef EschbergerPost by Johann MayerwieserWeißt du wenigstens, dass es Halteverbote ohne Anfang- und Ende-Tafel
gibt, nur eine HV-Tafel und eine Zusatztafel mit Pfeil und einer
Entfernungsangabe (z.B. 10 m). Dürfen keine großen Entfernungen sein und
die Strecke muss erkennbar sein, z.B. durch eine Bauminsel oder ein HV
mit Zusatztafel Behinderte, Richtungspfeil und 5 m und nach diesen 5 m
kommt dann ein Spitzenzeitenhalteverbot.
Ein Halteverbotsbereich hat immer einen beschilderten Anfang bzw.
Ende. Die Tafeln zwischendurch mit den mit den Pfeilen dienen quasi
der Erinnerung, wenn sich der HV-Bereich auf eine längere Distanz
erstreckt.
Was Du mit den Entfernungsangaben meinst, sind HV, die oft im Bereich
einer Bushaltestelle aufgestellt sind, damit ausserhalb der
Betriebszeiten dieser Bereich auch freibleibt, oder bei
Behindertenparkplätzen bzw. LKW-Ladezonen, dieses verringert den
vielzitierten "Schilderwald". Zudem werden diese Tafeln paralell zum
Fahrbahnrand aufgestellt im Unterschied von "Anfang" bzw. "Ende".
Nein, er meint schon das richtige, ich kenn auch durchwegs
Halteverbotstafeln, wo nur an EINEM Ende eine Tafel steht, eben mit
einem Pfeilchen und z.B. "5m" dabei. Hab ich schon bei
Behindertenparkplätzen gesehen.
Aber GAR KEIN Schild ist für mich schon heftig, denn eine Linie hält
nicht ewig und kann auch durch Dreck oder Schnee zugedeckt sein. Und
wie im Bericht angedeutet: das nachzuweise wird dann wohl schwierig!
Und mir gehts wie Wolfgang: zumindest die BEIDEN Clubjournale der
Automobilclubs les ich regelmässig, auch Online-Tageszeitungen und es
ist trotzdem an mir spurlos vorbeigegangen.
Naja, Hauptsache ich weiß durch unser Bezirksblatt welcher
US-Hersteller in Deutschland(!) eine elektrische Nobellimousine auf
den Markt bringt. Das ist sicher viel hilfreicher...
Kathi (die leider nicht täglich das RIS studiert)