Das bedeutet, dass der Eigentümer seinem 10-jährigen Balg erlauben kann,
mit der Motocrossmaschine auf der Privatstrasse (die völlig "normal" in
die öffentliche Landesstrasse einmündet), mit affenartigem Tempo
herumzupledern?
Wenn es eine Privatstraße mit öffentlichem Verkehr ist, dann ist es nach
§1 Führerscheingesetz
<http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?
Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723&ShowPrintPreview=True>
nicht erlaubt.
Post by Johann MayerwieserBeispiel: Remisen der Wiener Linien, die festlegen und mit einer Tafel
kundtun, dass Fahrzeuge der Wiener Linien grundsätzlich Vorrang haben.
Nojo, die Bimmelbahn geniesst eh noch andere Privilegien.
Und was ist mit Transportern, LKW der WL, die auch in der REmise
herumfahren?
Ich dachte mehr an private Verkehrsflächen. So ist vor Jahrzehnten, ein
Freund - damals vielleicht 12a - mit seinem GoKart auf dem riesigen
Parkplatz der Spedition seines Grossvaters umeinandergedriftet, was
flugs die Porzelei auf den Plan rief, die das abstellte.
Unter Hinweis auf die StVO, die auch auf dem privaten Parkplatz gelte,
weil dieser ohne Barriere mit der Bundesstrasse verbunden ist.
Falsche Begründung, das Führerscheingesetz ist zuständig.
Hannes
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Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
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