Y. Letris
2006-11-01 11:29:39 UTC
Hallo,
ich habe gestern den Fahrer eines Lieferwagens gesehen wie er auf einen
Radweg eingeparkt hat. Auf meinen Hinweis das hier Halteverboten sei hat
er mir einen Zettel gezeigt auf dem irgendwas von wegen "Ausnahme von
§24 für Post- und Paketzustellung" stand.
Ich habe mir das nicht recht vorstellen können und mal in der StVO
nachgeschlagen und drei Möglichkeiten der Ausnahme gefunden:
§24(5): Arzt im Dienst
§24(5a): mobile Hauskrankenpflege
§24(5b): Feuerwehrkommandanten im Einsatzfall
Gibt es noch andere Ausnahmen?
Nochmal die genaue Situation:
Es handelte sich um eine Einbahn und gegen dir Richtung der Einbahn ist
durch bauliche Trennung und Farblich markiert ein Radweg geführt. Es
gibt auf diesem - relativ kurzem Stück - keine Parkplätze.
D.h. der Straßenquerschnitt sieht so aus:
Gehsteig - Fahrstreifen - Radweg - Gehsteig
Das Auto war wohl einmal ein Postfahrzeug; es ist im typischen
Postgelb/orange und man sieht noch Reste von Postbeschriftungen. Aber
hat ein "normales" Kennzeichen aus dem Bezirk Baden. Ich glaube ich habe
das Fahrzeug schon öfter mal bei der Auslieferung von Paketen beobachtet.
Ich hab ja schon Verständnis dafür das Zustelldienste nicht für jedes
Paket ewig nach Parkplätzen suchen/können. Mir hat mal jemand erzählt
das es sich bei Zustellern um selbständige Unternehmer handelt die pro
zugestelltem Paket bezahlt werden.
Aber ich denke soviel Zeit sollte schon sein, das ein Zusteller nicht
einfach den Radweg als Parkplatz benutzt und Radverkehr komplett blockiert.
So, ich hab wohl mehr Zeit als ein Postzusteller und schreibe zulange
News-Beiträge ;)
Ist es angebracht zu Allerheiligen einen "schönen Feiertag" zu wünschen?
Y. Letris
ich habe gestern den Fahrer eines Lieferwagens gesehen wie er auf einen
Radweg eingeparkt hat. Auf meinen Hinweis das hier Halteverboten sei hat
er mir einen Zettel gezeigt auf dem irgendwas von wegen "Ausnahme von
§24 für Post- und Paketzustellung" stand.
Ich habe mir das nicht recht vorstellen können und mal in der StVO
nachgeschlagen und drei Möglichkeiten der Ausnahme gefunden:
§24(5): Arzt im Dienst
§24(5a): mobile Hauskrankenpflege
§24(5b): Feuerwehrkommandanten im Einsatzfall
Gibt es noch andere Ausnahmen?
Nochmal die genaue Situation:
Es handelte sich um eine Einbahn und gegen dir Richtung der Einbahn ist
durch bauliche Trennung und Farblich markiert ein Radweg geführt. Es
gibt auf diesem - relativ kurzem Stück - keine Parkplätze.
D.h. der Straßenquerschnitt sieht so aus:
Gehsteig - Fahrstreifen - Radweg - Gehsteig
Das Auto war wohl einmal ein Postfahrzeug; es ist im typischen
Postgelb/orange und man sieht noch Reste von Postbeschriftungen. Aber
hat ein "normales" Kennzeichen aus dem Bezirk Baden. Ich glaube ich habe
das Fahrzeug schon öfter mal bei der Auslieferung von Paketen beobachtet.
Ich hab ja schon Verständnis dafür das Zustelldienste nicht für jedes
Paket ewig nach Parkplätzen suchen/können. Mir hat mal jemand erzählt
das es sich bei Zustellern um selbständige Unternehmer handelt die pro
zugestelltem Paket bezahlt werden.
Aber ich denke soviel Zeit sollte schon sein, das ein Zusteller nicht
einfach den Radweg als Parkplatz benutzt und Radverkehr komplett blockiert.
So, ich hab wohl mehr Zeit als ein Postzusteller und schreibe zulange
News-Beiträge ;)
Ist es angebracht zu Allerheiligen einen "schönen Feiertag" zu wünschen?
Y. Letris