Discussion:
Beschleunigungsstreifen / Verzögerungsstreifen
(zu alt für eine Antwort)
Johann Mayerwieser
2013-12-20 14:59:26 UTC
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Ein Vollgas- Geben, wenn ein Anderer zum Überholen ansetzt ist ein
schwerer Verkehrsverstoß!
Wer auf dem Beschleunigungsstreifen fährt überholt nicht bzw. darf
rechts überholen (je nachdem, wie man die Bestimmung auslegt, bleibt
aber das gleiche)
Das darf er aber nicht auf einem Ausfädelungsstreifen.
ER fuhr auf *seinem* Einfädel- oder Beschleunigungsstreifen. Wie schon in
dem von mir geposteten kombinierten Streifen Österreich, A2, Föhrenberg
FR Wien: Der geneigte und ortsunkundige Autofahrer kommt erst nach
längerer STrecke drauf, dass im die ASFINAG nicht einen
steigungskonformen, luxuriösen Beschleunigunsstreifen hingemalt hat,
sondern dass dieser nach mehreren hundert Metern in einen
Verzögerungsstreifen übergeht.

Abgesehen davon:
In .at wird als Grund dafür, dass man am Beschleunigungsstreifen
schneller fahren darf als die auf der Autobahn genannt, dass das ein
anderer Fahrbahnteil oder eine andere Fahrbahn ist und es daher kein
Überholen sei.
Warum gilt gleiches ARgument nicht für den Verzögerungsstreifen?

Xpost at.verkehr.strasse
f'up bitte je nach reply setzen
--
Rechtschreibfehler unterliegen der Creative Commons Lizenz, sie dürfen
weiterverwendet und verändert werden, bei Weiterverwendung muss der
Urheber genannt werden und sie dürfen jeweils nur unter dieser oder einer
vergleichbaren Lizenz weitergegeben werden.
Thomas Koller
2013-12-20 16:07:52 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
Ein Vollgas- Geben, wenn ein Anderer zum Überholen ansetzt ist ein
schwerer Verkehrsverstoß!
Wer auf dem Beschleunigungsstreifen fährt überholt nicht bzw. darf
rechts überholen (je nachdem, wie man die Bestimmung auslegt, bleibt
aber das gleiche)
Das darf er aber nicht auf einem Ausfädelungsstreifen.
ER fuhr auf *seinem* Einfädel- oder Beschleunigungsstreifen. Wie schon in
dem von mir geposteten kombinierten Streifen Österreich, A2, Föhrenberg
FR Wien: Der geneigte und ortsunkundige Autofahrer kommt erst nach
längerer STrecke drauf, dass im die ASFINAG nicht einen
steigungskonformen, luxuriösen Beschleunigunsstreifen hingemalt hat,
sondern dass dieser nach mehreren hundert Metern in einen
Verzögerungsstreifen übergeht.
In .at wird als Grund dafür, dass man am Beschleunigungsstreifen
schneller fahren darf als die auf der Autobahn genannt, dass das ein
anderer Fahrbahnteil oder eine andere Fahrbahn ist und es daher kein
Überholen sei.
Warum gilt gleiches ARgument nicht für den Verzögerungsstreifen?
Es geht hier um die Rechtslage in Deutschland, nicht um Österreich.
Und da gibt es in Deutschland einen explizite Aussage wie man sich
auf einem Auffädelungsstreifen zu verhalten hat.

Tom
Johann Mayerwieser
2013-12-20 19:14:05 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
In .at wird als Grund dafür, dass man am Beschleunigungsstreifen
schneller fahren darf als die auf der Autobahn genannt, dass das ein
anderer Fahrbahnteil oder eine andere Fahrbahn ist und es daher kein
Überholen sei.
Warum gilt gleiches ARgument nicht für den Verzögerungsstreifen?
Es geht hier um die Rechtslage in Deutschland, nicht um Österreich. Und
da gibt es in Deutschland einen explizite Aussage wie man sich auf einem
Auffädelungsstreifen zu verhalten hat.
OK - wie ist es aber in Österreich? Stimmt da meine Auffassung?
--
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Armin Wolf
2013-12-20 20:04:41 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
In .at wird als Grund dafür, dass man am Beschleunigungsstreifen
schneller fahren darf als die auf der Autobahn genannt, dass das ein
anderer Fahrbahnteil oder eine andere Fahrbahn ist und es daher kein
Überholen sei.
Warum gilt gleiches ARgument nicht für den Verzögerungsstreifen?
Unfallgefahr, da niemand, der nach rechts auf den Verzögerungsstrei-
fen wechselt, damit rechnet, daß er gleichzeitig rechts überholt wird.

Stell Dir vor, Du möchtest mit dem LKW abfahren, und dann drängelt
sich rechts von Dir ein kleiner PKW vorbei. Das muß Mus geben :-((
Johann Mayerwieser
2013-12-20 22:05:42 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
In .at wird als Grund dafür, dass man am Beschleunigungsstreifen
schneller fahren darf als die auf der Autobahn genannt, dass das ein
anderer Fahrbahnteil oder eine andere Fahrbahn ist und es daher kein
Überholen sei.
Warum gilt gleiches ARgument nicht für den Verzögerungsstreifen?
Unfallgefahr, da niemand, der nach rechts auf den Verzögerungsstrei- fen
wechselt, damit rechnet, daß er gleichzeitig rechts überholt wird.
Stell Dir vor, Du möchtest mit dem LKW abfahren, und dann drängelt sich
rechts von Dir ein kleiner PKW vorbei. Das muß Mus geben :-((
Wenn es um die Unfallgefahr ginge, dann dürfte es auch keine Radwege
geben. Stell dir vor, ein LKW biegt rechts ab und da kommt ein noch
kleineres Fahrrad vorbei.
--
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Manfred Floh
2013-12-21 06:16:31 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
Wenn es um die Unfallgefahr ginge, dann dürfte es auch keine Radwege
geben. Stell dir vor, ein LKW biegt rechts ab und da kommt ein noch
kleineres Fahrrad vorbei.
Dürfte es eh nicht. *fg*

LG
Manfred
HC Ahlmann
2013-12-21 15:23:36 UTC
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Post by Armin Wolf
Unfallgefahr, da niemand, der nach rechts auf den Verzögerungsstrei-
fen wechselt, damit rechnet, daß er gleichzeitig rechts überholt wird.
Fahrfehler des Spurwechselnden, denn Rechtsüberholen ist unter in der
StVO aufgezählten Umständen erlaubt, sodass der Wechselwillige mit
aufkommenden Fahrzeugen rechnen muss, Spurwechsel ist jedoch nur bei
Gefährdungsausschluss erlaubt, sodass niemand damit rechnen muss, dass
jemand vor ihm einschert.
Post by Armin Wolf
Stell Dir vor, Du möchtest mit dem LKW abfahren, und dann drängelt
sich rechts von Dir ein kleiner PKW vorbei. Das muß Mus geben :-((
Man könnte am Anfang eines Verzögerungsstreifen darauf wechseln, aber
dann zieht bestimmt jemand die Standspur-Stau-Passanten aus dem Hut,
worauf es wieder Fahrfehler des Spurwechselnden heißt...
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Franz Glaser
2013-12-21 15:50:49 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Post by Armin Wolf
Unfallgefahr, da niemand, der nach rechts auf den Verzögerungsstrei-
fen wechselt, damit rechnet, daß er gleichzeitig rechts überholt wird.
Fahrfehler des Spurwechselnden, denn Rechtsüberholen ist unter in der
StVO aufgezählten Umständen erlaubt, sodass der Wechselwillige mit
aufkommenden Fahrzeugen rechnen muss, Spurwechsel ist jedoch nur bei
Gefährdungsausschluss erlaubt, sodass niemand damit rechnen muss, dass
jemand vor ihm einschert.
Das ist so ein typischer Fall von Deppenvorschrift für die Anwälte. Wer
hat denn schon einen RECHTSHINTENSPIEGEL. Aber vorn links sieht jeder
sowieso.


GL
--
Zwar weiß ich viel, doch möcht ich alles wissen.
(Wagner, Gstudierter)
Otto A d a m
2013-12-21 21:52:46 UTC
Permalink
Post by Franz Glaser
Post by HC Ahlmann
Post by Armin Wolf
Unfallgefahr, da niemand, der nach rechts auf den Verzögerungsstrei-
fen wechselt, damit rechnet, daß er gleichzeitig rechts überholt wird.
Fahrfehler des Spurwechselnden, denn Rechtsüberholen ist unter in der
StVO aufgezählten Umständen erlaubt, sodass der Wechselwillige mit
aufkommenden Fahrzeugen rechnen muss, Spurwechsel ist jedoch nur bei
Gefährdungsausschluss erlaubt, sodass niemand damit rechnen muss, dass
jemand vor ihm einschert.
Das ist so ein typischer Fall von Deppenvorschrift für die Anwälte. Wer
hat denn schon einen RECHTSHINTENSPIEGEL. Aber vorn links sieht jeder
sowieso.
Was isn da wieder so schwierig dran?
Ziel ist, dass keiner schneller sein kann als man selber, dann eruebrigt
sich das Geseire!

mfg
otto
Erich Klecka
2013-12-21 23:19:07 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Post by Armin Wolf
Unfallgefahr, da niemand, der nach rechts auf den Verzögerungsstrei-
fen wechselt, damit rechnet, daß er gleichzeitig rechts überholt wird.
Fahrfehler des Spurwechselnden, denn Rechtsüberholen ist unter in der
StVO aufgezählten Umständen erlaubt, sodass der Wechselwillige mit
aufkommenden Fahrzeugen rechnen muss, Spurwechsel ist jedoch nur bei
Gefährdungsausschluss erlaubt, sodass niemand damit rechnen muss, dass
jemand vor ihm einschert.
ACK.

§2 StVO:
(1)29
Überholen: das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einem auf derselben
Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeug; nicht als
Überholen gelten das Vorbeibewegen an einem auf einem Verzögerungs- oder
Beschleunigungsstreifen fahrenden Fahrzeug oder an einem auf einem
Radfahrstreifen fahrenden Radfahrer sowie das Nebeneinanderfahren von
Fahrzeugreihen, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, auf
Fahrbahnen mit mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende
Fahrtrichtung und das Nebeneinanderfahren, auch mit unterschiedlicher
Geschwindigkeit, im Sinne des § 7 Abs. 3a.

§11 StVO
(1)
Der Lenker eines Fahrzeuges darf die Fahrtrichtung nur ändern oder den
Fahrstreifen wechseln, nachdem er sich davon überzeugt hat, daß dies
ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist.

Dazu auch zwei OGH-Entscheidungen (2Ob6/94 und 2Ob12/92):

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19920429_OGH0002_0020OB00012_9200000_000

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19940428_OGH0002_0020OB00006_9400000_000


Ein Fahrzeug, daß die Spur auf den Verzögerungsstreifen wechseln möchte,
darf also dies erst tun, wenn es sich überzeugt hat, daß es rechts
niemand behindert.
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2013-12-22 08:03:09 UTC
Permalink
Post by Erich Klecka
Post by HC Ahlmann
Post by Armin Wolf
Unfallgefahr, da niemand, der nach rechts auf den
Verzögerungsstreifen wechselt, damit rechnet, daß er
gleichzeitig rechts überholt wird.
Fahrfehler des Spurwechselnden, denn Rechtsüberholen ist unter
in der StVO aufgezählten Umständen erlaubt, [...]
(1)29
Überholen: das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einem auf
derselben Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeug;
nicht als Überholen gelten das Vorbeibewegen an einem auf einem
Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen fahrenden Fahrzeug
[...]
Hm. Wenn jemand auf der ersten Spur sich an jemand auf dem
Verzoegerungs- oder Beschleunigungsstreifen vorbeibewegt, ist das
also per Definition kein Ueberholen. Fein, aber in 90% der Faelle
relativ egal, da ohnehin kein Ueberholverbot bestuende.

Aber: ueber den umgekehrten Fall, also das Vorbeibewegen eines
Fahrzeugs *auf* dem Beschleunigungsstreifen *an* einem Fahrzeug
auf der ersten (echten) Spur derselben Fahrbahn sagt der Paragraph
ja nun eigentlich nichts aus. Oder?

(Im Zusammenhang mit "Ueberholen" scheint mir "vorbeibewegen" ganz
klar als "des schnelleren Fahrzeugs" gemeint zu sein. Man kann dem,
der ueberholt wird, ja kaum die Uebertretung eines Ueberholverbots
zur Last legen)
Post by Erich Klecka
§11 StVO (1)
Der Lenker eines Fahrzeuges darf die Fahrtrichtung nur ändern oder
den Fahrstreifen wechseln, nachdem er sich davon überzeugt hat,
daß dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer
möglich ist.
Ein Fahrzeug, daß die Spur auf den Verzögerungsstreifen wechseln möchte,
darf also dies erst tun, wenn es sich überzeugt hat, daß es rechts
niemand behindert.
Das ist richtig, impliziert IMHO aber noch laengst nicht die Erlaubnis
zum Rechtsueberholen.

Servus,
Stefan
--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2013-12-22 08:26:51 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Erich Klecka
Post by HC Ahlmann
Fahrfehler des Spurwechselnden, denn Rechtsüberholen ist unter
in der StVO aufgezählten Umständen erlaubt, [...]
(1)29
Überholen: das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einem auf
derselben Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeug;
nicht als Überholen gelten das Vorbeibewegen an einem auf einem
Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen fahrenden Fahrzeug
[...]
Hm. Wenn jemand auf der ersten Spur sich an jemand auf dem
Verzoegerungs- oder Beschleunigungsstreifen vorbeibewegt, ist das
also per Definition kein Ueberholen. Fein, aber in 90% der Faelle
relativ egal, da ohnehin kein Ueberholverbot bestuende.
Aber: ueber den umgekehrten Fall, also das Vorbeibewegen eines
Fahrzeugs *auf* dem Beschleunigungsstreifen *an* einem Fahrzeug
auf der ersten (echten) Spur derselben Fahrbahn sagt der Paragraph
ja nun eigentlich nichts aus. Oder?
(Im Zusammenhang mit "Ueberholen" scheint mir "vorbeibewegen" ganz
klar als "des schnelleren Fahrzeugs" gemeint zu sein. Man kann dem,
der ueberholt wird, ja kaum die Uebertretung eines Ueberholverbots
zur Last legen)
Ok, der OGH sieht das (momentan) offenbar anders, habe ich nach
Abschicken des Postings im von Dir verlinkten Entscheidungssatz
gelesen. Aber immerhin:

| Eine rein wörtliche Auslegung könnte dazu führen, daß der auf einem
| Fahrstreifen der Autobahn befindliche Verkehrsteilnehmer Fahrzeuge,
| die sich auf dem Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen
| befinden, nicht überholen würde, das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges
| auf einem derartigen Streifen gegenüber einem auf einem Fahrstreifen
| der Autobahn fahrenden Fahrzeug jedoch ein Überholen darstellen
| würde (diese Ansicht vertreten Benes-Messiner in Anm 31 zu § 2 StVO
| in MGA StVO8). Eine derartige Regelung erschiene jedoch kaum
| sinnvoll, weshalb schon aufgrund des Wortlautes des Gesetzes
| bezweifelt werden müßte, ob dies tatsächlich die Absicht des
| Gesetzgebers gewesen ist.

Ich bin mit meiner Meinung also nicht alleine (und in durchaus
akzeptabler Gesellschaft). Die Begruendung des OGH fuer seine
Auslegung mit den Worten "kaum sinnvoll" finde ich spannend, denn
*gerade* so eine Auslegung erscheint mir sinnvoll: wenn auf einer
Autobahn ein lokales Ueberholverbot verordnet ist (z.B. fuer LKW),
dann waere es seltsam, muessten die Fahrzeuge auf der ersten Spur
hinter einem auffahrenden Fahrzeug auf dem Beschleunigungsstreifen
bleiben. Dass Rechtsueberholen riskant ist (und es somit keinen
logischen Grund gibt, dieses ausgerechnet auf einem
Beschleunigungsstreifen zu erlauben - was zeichnet diesen denn
gegenueber der restlichen Fahrbahn aus?), zeigt sich ja alleine
schon durch die Notwendigkeit solcher Urteile, sprich: dass Unfaelle
durch diese Praxis tatsaechlich vorkommen.

Aber gegen den OGH kommt man natuerlich nur schwer an :-)

Servus,
Stefan
--
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Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike
Johann Mayerwieser
2013-12-22 10:09:04 UTC
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Dass Rechtsueberholen riskant ist (und es somit keinen logischen Grund
gibt, dieses ausgerechnet auf einem Beschleunigungsstreifen zu erlauben
- was zeichnet diesen denn gegenueber der restlichen Fahrbahn aus?),
Dass er ein anderer Fahrbahnteil ist.
zeigt sich ja alleine schon durch die Notwendigkeit solcher Urteile,
sprich: dass Unfaelle durch diese Praxis tatsaechlich vorkommen.
Aber gegen den OGH kommt man natuerlich nur schwer an :-)
Es gibt nur wenige STellen, wo das Überholen am verzögerungsstreifen
problematisch sein kann, nämlich dort wo er kombiniert mit einem
Beschleunigungsstreifen ist, ansonst kann man gefahrlos und ohne
Schulterblick (na, nicht ganz wegen Einsatzfahrzeugen) auf den
Verzögerungsstreifen wechseln. Und solche, die im letzten Moment von der
3. Spur auf den Verzögerungsstreifen wechseln, würden auch einen
Schwertransport übersehen.
--
Rechtschreibfehler unterliegen der Creative Commons Lizenz, sie dürfen
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vergleichbaren Lizenz weitergegeben werden.
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2013-12-22 10:44:47 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Es gibt nur wenige STellen, wo das Überholen am verzögerungsstreifen
problematisch sein kann, nämlich dort wo er kombiniert mit einem
Beschleunigungsstreifen ist, ansonst kann man gefahrlos und ohne
Schulterblick (na, nicht ganz wegen Einsatzfahrzeugen) auf den
Verzögerungsstreifen wechseln.
...weil die meisten Leute ja typischerweise eher am Anfang, als am
Ende wechseln, klar. Nur: was *bringt* die Erlaubnis des Ueberholens
in der Praxis schon? Spaetestens ein paar Meter weiter ist man sowieso
wieder langsamer als derjenige, den man gerade halbherzig ueberholt hat.
Da koennte man ohne Komforteinbussen auch gleich ganz darauf verzichten.

Servus,
Stefan
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Stefan - das entbehrlichste Versprechen, welches es je geben wird.
(Sloganizer)
Otto A d a m
2013-12-22 17:14:16 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Nur: was *bringt* die Erlaubnis des Ueberholens
in der Praxis schon?
Es geht schneller.

HTH
otto
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2013-12-22 17:42:06 UTC
Permalink
Post by Otto A d a m
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Nur: was *bringt* die Erlaubnis des Ueberholens
in der Praxis schon?
Es geht schneller.
Wieviele Sekunden Zeitgewinn bringt das konkret? Zwei? Drei?

Servus,
Stefan
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Stefan - weil kässige Liebe mitnichten hüpft.
(Sloganizer)
Otto A d a m
2013-12-22 19:07:52 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Otto A d a m
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Nur: was *bringt* die Erlaubnis des Ueberholens
in der Praxis schon?
Es geht schneller.
Wieviele Sekunden Zeitgewinn bringt das konkret? Zwei? Drei?
Nein, nicht falsch verstehen: Mir geht es nicht um den Zeitgewinn,
sondern um den Gewinn an Geschwindigkeit. Ich vermeide grundsaetzlich,
unter Zeitdruck zu fahren. Ich fahre nur schnell, weil langsamfahren oed
ist.

mfg
otto
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2013-12-23 09:20:31 UTC
Permalink
Post by Otto A d a m
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Otto A d a m
Nur: was *bringt* die Erlaubnis des Ueberholens in der Praxis
schon?
Es geht schneller.
Wieviele Sekunden Zeitgewinn bringt das konkret? Zwei? Drei?
Nein, nicht falsch verstehen: Mir geht es nicht um den Zeitgewinn,
sondern um den Gewinn an Geschwindigkeit. Ich vermeide
grundsaetzlich, unter Zeitdruck zu fahren. Ich fahre nur schnell,
weil langsamfahren oed ist.
Na, das geht mir ja im Prinzip ganz genauso. Aber beim Abfahren von
einer Autobahn... also fuer die paar Sekunden tut mir das wirklich
nicht weh (zumal es ohnehin selten genug vorkommt, dass da gerade
jemand zum Rechtsueberholen da ist *und* man auch noch den
entsprechenden Ueberschuss an Geschwindigkeit hat).

Servus,
Stefan
--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Murklig und doch ölig?! Stefan - mit Liebe gemacht.
(Sloganizer)
Johann Mayerwieser
2013-12-23 17:28:56 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Otto A d a m
Nein, nicht falsch verstehen: Mir geht es nicht um den Zeitgewinn,
sondern um den Gewinn an Geschwindigkeit. Ich vermeide grundsaetzlich,
unter Zeitdruck zu fahren. Ich fahre nur schnell, weil langsamfahren
oed ist.
Na, das geht mir ja im Prinzip ganz genauso. Aber beim Abfahren von
einer Autobahn... also fuer die paar Sekunden tut mir das wirklich nicht
weh (zumal es ohnehin selten genug vorkommt, dass da gerade jemand zum
Rechtsueberholen da ist *und* man auch noch den entsprechenden
Ueberschuss an Geschwindigkeit hat).
Mir geht es weniger um Zeit oder um Geschwindigkeit, sondern um das
geschmeidige und elegante Abfahren von der Autobahn, wenn geht ohne mit
der Bremse zu bremsen, sondern mit Ausrollen lassen oder mit der
Motorbremse.
Wenn man jetzt mit 130 auf einen Verzögerungsstrefein einfädelt und in
der 1. Spur ist ein LKW, dann hieße das, unmittelbar auf 80 runter zu
bremsen
--
Rechtschreibfehler unterliegen der Creative Commons Lizenz, sie dürfen
weiterverwendet und verändert werden, bei Weiterverwendung muss der
Urheber genannt werden und sie dürfen jeweils nur unter dieser oder einer
vergleichbaren Lizenz weitergegeben werden.
Erich Klecka
2013-12-21 23:42:54 UTC
Permalink
Ein Vollgas- Geben, wenn ein Anderer zum Überholen ansetzt ist ein
schwerer Verkehrsverstoß!
Wer auf dem Beschleunigungsstreifen fährt überholt nicht bzw. darf
rechts überholen (je nachdem, wie man die Bestimmung auslegt, bleibt
aber das gleiche)
Das darf er aber nicht auf einem Ausfädelungsstreifen.
In A schon.
Siehe OGH Rechtssatz:
http://alturl.com/aaffh
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