Discussion:
KPZ in Wien gratis fuer Behinderte?
(zu alt für eine Antwort)
Bernhard Kuemel
2011-08-23 18:12:51 UTC
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Hi agr, avs!

Ich hab grad Gaeste mit einem tschechischen Auto mit Behindertenausweis.
Ist das von der Parkometerabgabe befreit?

Danke, Bernhard
Josef Eschberger
2011-08-23 21:02:37 UTC
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Post by Bernhard Kuemel
Hi agr, avs!
Ich hab grad Gaeste mit einem tschechischen Auto mit Behindertenausweis.
Ist das von der Parkometerabgabe befreit?
Ja, wenn der blaue Behindertenausweis sichtbar hinterlegt ist und der
Zulassungsbesitzer auch der Inhaber des Behindertenausweises ist.

J.E.
Bernhard Kuemel
2011-08-25 13:34:54 UTC
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Post by Josef Eschberger
Post by Bernhard Kuemel
Hi agr, avs!
Ich hab grad Gaeste mit einem tschechischen Auto mit Behindertenausweis.
Ist das von der Parkometerabgabe befreit?
Ja, wenn der blaue Behindertenausweis sichtbar hinterlegt ist und der
Zulassungsbesitzer auch der Inhaber des Behindertenausweises ist.
Danke.

Hab schon wieder vergessen, ob bedanken gegen die Netiquette is, von
wegen einzeilige Antworten ohne Inhalt.

Bernhard
Johann Mayerwieser
2011-09-20 19:07:51 UTC
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Post by Josef Eschberger
Post by Bernhard Kuemel
Hi agr, avs!
Ich hab grad Gaeste mit einem tschechischen Auto mit
Behindertenausweis. Ist das von der Parkometerabgabe befreit?
Ja, wenn der blaue Behindertenausweis sichtbar hinterlegt ist und der
Zulassungsbesitzer auch der Inhaber des Behindertenausweises ist.
Aus Urlaubsgründen späte Antwort, aber:
der 2. Teil stimmt nicht, es gilt auch für Lenker von Fahrzeugen, die die
behinderte Person "transportieren", d.h. wenn der Behinderte bei mir
mitfährt und ich seinen Ausweis auslege, dann gelten nahezu alle
Vorrechte auch für mein Fahrzeug. Ich darf es nur nicht im Halteverbot
abstellen.

Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff
einfügen.
Hans Huber
2011-08-27 17:19:30 UTC
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Post by Bernhard Kuemel
Ich hab grad Gaeste mit einem tschechischen Auto mit Behindertenausweis.
Die Antwort wurde ja schon gegeben, hier noch die Rechtsgrundlage:

STVO § 29b.
(5) Die Bestimmungen der Abs. 2 bis 4 gelten auch für Inhaber eines
Ausweises, der von einer ausländischen Behörde oder Organisation
ausgestellt worden ist und der im wesentlichen einem Ausweis nach Abs. 1
entspricht.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40065102

http://www.wien.gv.at/verkehr/parken/behindertenparkplaetze/

*) Zeitlich unbeschränktes und gebührenfreies Abstellen des
Kraftfahrzeuges in Kurzparkzonen.
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