Discussion:
Fahrverbot fuer Mautfluechtlinge auch fuer Wohnmobile?
(zu alt für eine Antwort)
Horst Willingshofer
2004-07-25 17:09:28 UTC
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Hallo!

Zur Zeit sind die Behörden recht fleißig mit dem Anordnen von
LKW-Fahrverboten. Damit sollen Mautflüchtlinge eingebremst werden.
Soweit ich das mitbekommen habe ist das Landessache. Somit kann es sein,
dass diese Anordnungen (oder wie immer die richtige Ausdrucksweise ist)
von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Sehe ich das richtig?

Sind bei diesen Fahrverboten im Allgemeinen alle Fahrzeuge >3,5t
betroffen, oder gibt es Ausnahmen? Z.B. für Wohnmobile?

Konkret interessiert mich ob auf der Lahnsattelbundesstrasse, der B23
auf Strecke Mürzzuschlag bis Landesgrenze Fahrverbot für Wohnmobile
3,5t herrscht?
LKW welche Waren zustellen oder abholen sind von diesem Fahrverbot
ausgenommen. Wohnmobile stellen in der Regel keine Waren zu (eh klar).
Wie sieht das aus wenn ein Wohnmobilist (>3,5t) einen Ort an dieser
Strecke zum Übernachten erreichen will?

Gruß,
Horst

X-Post in at.verkehr.strasse und at.gesellschaft.recht. F'up2
at.verkehr.strasse
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Gerald Reichenbrugger
2004-07-25 19:02:48 UTC
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Post by Horst Willingshofer
Sind bei diesen Fahrverboten im Allgemeinen alle Fahrzeuge >3,5t
betroffen, oder gibt es Ausnahmen? Z.B. für Wohnmobile?
Die Fahrverbote gelten ab 7,5 t somit dürften wohl die Wohnmobile
ausscheiden.

Gerald
Gerhard H Wrodnigg
2004-07-25 20:33:06 UTC
Permalink
Post by Horst Willingshofer
Sind bei diesen Fahrverboten im Allgemeinen alle Fahrzeuge >3,5t
betroffen, oder gibt es Ausnahmen? Z.B. für Wohnmobile?
Kommt drauf an, ob das Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5t oder LKW
über 3,5t verordnet ist (und das siehst du am jeweiligen
Verkehrszeichen).
Post by Horst Willingshofer
Konkret interessiert mich ob auf der Lahnsattelbundesstrasse, der B23
auf Strecke Mürzzuschlag bis Landesgrenze Fahrverbot für Wohnmobile
3,5t herrscht?
Welche Tafeln sind dort aufgestellt?

~ghw
--
There are only 10 kinds of people who understand binary digits:
Those who do, and
Those who don't.
Horst Willingshofer
2004-07-26 07:17:59 UTC
Permalink
Post by Gerhard H Wrodnigg
Post by Horst Willingshofer
Sind bei diesen Fahrverboten im Allgemeinen alle Fahrzeuge >3,5t
betroffen, oder gibt es Ausnahmen? Z.B. für Wohnmobile?
Kommt drauf an, ob das Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5t oder LKW
über 3,5t verordnet ist (und das siehst du am jeweiligen
Verkehrszeichen).
Post by Horst Willingshofer
Konkret interessiert mich ob auf der Lahnsattelbundesstrasse, der B23
auf Strecke Mürzzuschlag bis Landesgrenze Fahrverbot für Wohnmobile
3,5t herrscht?
"Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge" mit Gewichtsangabe 7,5t,
Zusatztafel: "Ausgenommen Ziel- und Quellverkehr". Somit erübrigt sich
meine Frage. Die seltenen Fälle von Wohnmobilen >7,5t fallen wohl unter
Ziel- und Quellverkehr wenn sie entlang der Strecke übernachten.
Für eine Durchfahrt reicht es wohl wenn man sich Reiseproviant entlang
der Strecke kauft oder ein Museum besucht. Dies würde dann aber auch für
normale LKW gelten. Hat des Fahrverbot so überhaupt einen Sinn?
Oder ist "Ziel- und Quellverkehr" anders definiert?

Gruß,
Horst
--
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Gerhard H Wrodnigg
2004-07-26 18:52:11 UTC
Permalink
Post by Horst Willingshofer
"Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge" mit Gewichtsangabe 7,5t,
^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Damit ist dieses Fahrverbot hinreichend genau spezifiziert.
Post by Horst Willingshofer
Die seltenen Fälle von Wohnmobilen >7,5t fallen wohl unter
Ziel- und Quellverkehr wenn sie entlang der Strecke übernachten.
Falsch. Ein Wohnmobil wird wohl in den seltensten Fällen als LKW
typisiert sein.

-mfg-ghw-
--
Apostrophiti's is't anstecken'd'!
Schütz't euc'h, bevo'r e's z'u spä't is't'!
http://www.beepworld.de/members25/apostrophitis/
Thomas Koller
2004-07-26 19:00:15 UTC
Permalink
Post by Gerhard H Wrodnigg
Post by Horst Willingshofer
"Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge" mit Gewichtsangabe 7,5t,
^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Damit ist dieses Fahrverbot hinreichend genau spezifiziert.
Post by Horst Willingshofer
Die seltenen Fälle von Wohnmobilen >7,5t fallen wohl unter
Ziel- und Quellverkehr wenn sie entlang der Strecke übernachten.
Falsch. Ein Wohnmobil wird wohl in den seltensten Fällen als LKW
typisiert sein.
Bist sicher? Afaik sind in der Vergangenheit sehr viele Wohnmobile aus
steuerlichen Gründen als LKW typisiert worden.
Was ist eigentlich notwendig um als "LKW" zu gelten?

Tom
Gerhard H Wrodnigg
2004-07-27 17:14:58 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Bist sicher? Afaik sind in der Vergangenheit sehr viele Wohnmobile aus
steuerlichen Gründen als LKW typisiert worden.
Dann kann man nur sagen: selbst schuld.

-mfg-ghw-
--
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http://www.beepworld.de/members25/apostrophitis/
Thomas Koller
2004-07-27 18:37:30 UTC
Permalink
Post by Gerhard H Wrodnigg
Post by Thomas Koller
Bist sicher? Afaik sind in der Vergangenheit sehr viele Wohnmobile aus
steuerlichen Gründen als LKW typisiert worden.
Dann kann man nur sagen: selbst schuld.
Ist es denn jetzt für als LKW typisierte Wohnmobile teurer?

Tom
Gerhard H Wrodnigg
2004-07-28 04:08:13 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Ist es denn jetzt für als LKW typisierte Wohnmobile teurer?
Auf AUobahnen ganz sicher...

-mfg-ghw-
--
Apostrophiti's is't anstecken'd'!
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Gerhard H Wrodnigg
2004-07-28 04:08:47 UTC
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Post by Thomas Koller
Ist es denn jetzt für als LKW typisierte Wohnmobile teurer?
Auf Autobahnen ganz sicher...

-mfg-ghw-
--
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http://www.beepworld.de/members25/apostrophitis/
Wolfgang Decker
2004-07-28 05:34:59 UTC
Permalink
Post by Gerhard H Wrodnigg
Post by Thomas Koller
Ist es denn jetzt für als LKW typisierte Wohnmobile teurer?
Auf Autobahnen ganz sicher...
Warum?
Die Maut hängt nicht davon ab, ob es ein LKW ist, sondern gilt für
alle KFZ über 3,5 Tonnen hzGg.

lg
Wolfgang
--
"Dogs come when they're called; cats take a message and get back to
you later." - Mary Bly
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Thomas Koller
2004-07-28 06:13:53 UTC
Permalink
Post by Gerhard H Wrodnigg
Post by Thomas Koller
Ist es denn jetzt für als LKW typisierte Wohnmobile teurer?
Auf Autobahnen ganz sicher...
Wirklich sicher?
Soweit ichs verstanden habe ist der Einzige Unterschied das man bei
Wohnmobilen den Anhänger nicht mitrechnen muss. Das betrifft aber den
Grossteil der Wohnmobile ohnehin nicht.

Wobei sich mir noch die Frage stellt ob hier in der Praxis tatsächlich
die Typisierung im Sinne des KFG gemeint ist, oder ob hier auch bei
"umgangssprachlichen" Wohnmobilen eine Nichtberücksichtigung des
Anhängers vom Kontrollpersonal akzeptiert würde.

Tom
Hannes Haidvogel
2004-08-02 18:58:26 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Soweit ichs verstanden habe ist der Einzige Unterschied das man bei
Wohnmobilen den Anhänger nicht mitrechnen muss. Das betrifft aber den
Grossteil der Wohnmobile ohnehin nicht.
Es geht nur um das Gewicht des Zugfahrzeuges, wenn das unter 3,5 t
ist, dann bleibts auch mit jedem Hänger bei der Vignette. Warum wohl
sieht man vermehrt VW-T4 oder VW-LT als Sattelzugmaschinen mit
Ostblockkennzeichen? Die haben HÄnger mit was weiß ich wieviel Tonnen
dran und haben nur eine Vignette.
Post by Thomas Koller
Wobei sich mir noch die Frage stellt ob hier in der Praxis tatsächlich
die Typisierung im Sinne des KFG gemeint ist, oder ob hier auch bei
"umgangssprachlichen" Wohnmobilen eine Nichtberücksichtigung des
Anhängers vom Kontrollpersonal akzeptiert würde.
Was soll das für einen Vorteil bringen, das Wohnmobil als LKW zu
typisieren? Die Versicherung für Wohnmobile ist wesentlich günstiger
als für LKW.

Liebe Grüße
Hannes
Thomas Koller
2004-08-02 19:16:02 UTC
Permalink
Post by Hannes Haidvogel
Post by Thomas Koller
Soweit ichs verstanden habe ist der Einzige Unterschied das man bei
Wohnmobilen den Anhänger nicht mitrechnen muss. Das betrifft aber den
Grossteil der Wohnmobile ohnehin nicht.
Es geht nur um das Gewicht des Zugfahrzeuges, wenn das unter 3,5 t
ist, dann bleibts auch mit jedem Hänger bei der Vignette. Warum wohl
sieht man vermehrt VW-T4 oder VW-LT als Sattelzugmaschinen mit
Ostblockkennzeichen? Die haben HÄnger mit was weiß ich wieviel Tonnen
dran und haben nur eine Vignette.
Es ging ja nur mehr um Fahrzeuge > 3.5t Gewicht. Wieviel du dann drüber
bist ist egal. Allerdings gibts Unterschiede nach Anzahl der Achsen,
und bei LKW werden da Anhänger mitgezählt bei Wohnmobilen nicht.

Tom
Alexander Seger
2004-08-03 07:11:40 UTC
Permalink
Post by Hannes Haidvogel
Es geht nur um das Gewicht des Zugfahrzeuges, wenn das unter 3,5 t
ist, dann bleibts auch mit jedem Hänger bei der Vignette. Warum wohl
sieht man vermehrt VW-T4 oder VW-LT als Sattelzugmaschinen mit
Ostblockkennzeichen? Die haben HÄnger mit was weiß ich wieviel Tonnen
dran und haben nur eine Vignette.
Nicht nur mit Ostblockkennzeichen, auch mit EU-Mitgliedern. Oder beiden ;o)
Es sind BTW bis 8,7 t, Führerschein BE.

Alex
--
Alexander Seger
<http://www.fuerboeck.at>
Wolfgang Decker
2004-07-26 06:03:22 UTC
Permalink
Post by Horst Willingshofer
Zur Zeit sind die Behörden recht fleißig mit dem Anordnen von
LKW-Fahrverboten.
^^^

Wohnmobil ist kein LKW.
Damit sollten sich deine restlichen Fragen erübrigt haben.

lg
Wolfgang
--
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you later." - Mary Bly
Neu: Alle Daten: http://www.traumrouten.com/motorrad-bmw-r1200gs.html
Alexander Seger
2004-07-26 08:30:06 UTC
Permalink
Post by Horst Willingshofer
Zur Zeit sind die Behörden recht fleißig mit dem Anordnen von
LKW-Fahrverboten. Damit sollen Mautflüchtlinge eingebremst werden.
Soweit ich das mitbekommen habe ist das Landessache. Somit kann es sein,
dass diese Anordnungen (oder wie immer die richtige Ausdrucksweise ist)
von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Sehe ich das richtig?
Nein, das ist Behördensache, also wären 102 verschiedene Verordnungen
möglich.
Post by Horst Willingshofer
Sind bei diesen Fahrverboten im Allgemeinen alle Fahrzeuge >3,5t
betroffen, oder gibt es Ausnahmen? Z.B. für Wohnmobile?
Nicht, dass ich das nicht auch alleine schaffe, aber CTRL-C CTRL-V ist
einfacher ;o)

OTS0063 5 CI 0137 NAC0001 Fr, 23.Jul 2004
Verkehr/Reise/Maut/Camping

ÖAMTC: Wohnmobile von Fahrverboten auf Lkw-Maut-Ausweichstrecken ausgenommen
Utl.: Ausnahme ist allgemeines Fahrverbot oder Gewichtsbeschränkung

Wien (ÖAMTC-Presse) - In den vergangenen Wochen sind beim ÖAMTC zahlreiche
Anrufe von Wohnmobil-Besitzern eingegangen. Der Grund:
Viele Caravan-Lenker sind sich im Unklaren, ob die Lkw-Fahrverbote auf
Bundes- und Landesstraßen, die der Eindämmung des Lkw-Verkehrs durch
Umgehung der Mautpflicht im hochrangigen Netz dienen, auch für sie gelten.

Roman Michalek, Verkehrsexperte des ÖAMTC, stellt dazu fest, dass es sich
laut Gesetz bei den Beschränkungen hauptsächlich um Fahrverbote für
Kraftfahrzeuge handelt, die ausschließlich der Beförderung von Gütern
dienen. "Wohnmobile zählen in diesem Fall als Pkw", erklärt Michalek. "Für
schwere Wohnmobile über 3,5 Tonnen gilt ein Fahrverbot nur dann, wenn für
das Befahren der Straße ein allgemeines Fahrverbot oder eine
Gewichtsbeschränkung verordnet worden ist."
Post by Horst Willingshofer
Konkret interessiert mich ob auf der Lahnsattelbundesstrasse, der B23
auf Strecke Mürzzuschlag bis Landesgrenze Fahrverbot für Wohnmobile
3,5t herrscht?
Guckst du nach Schildern.

Alex
--
Alexander Seger
<http://www.fuerboeck.at>
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