Tadej Brezina
2013-04-14 17:53:09 UTC
xpost: avs, agr
fup2: agr
Liebe Leute, ein paar Fragen zum rechtlichen Umgang mit folgender Situation:
Das Frühjahr ist da und im Rausch der Sinne gehen vielen PKW-Lenkern die
mentalen Pferde durch. Heute, Road-Rage-Zeuge beim Rennradeln:
Fahre mit einer Kollegin eine gewundene 2-spurige Bergstraße hinauf,
werden von einem PKW (1) überholt. Der ist ca. 50 m vor uns, überholt
der nächste (2) eher knapp. Der noch ungeduldigere (3) hinter ihm setzt
beim Überholenden zum Überholen an. Da (2) merkt, dass es sich noch
ausgehen könnte, (1) zu überholen bevor der Entgegenkommende (4) da ist,
setzt er, noch nicht voll eingeordnet, erneut zum Überholen an und merkt
durch den Zusammenstoß, dass (3) jetzt auf voller Höhe links neben ihm
ist. Durch den Zusammenstoß wird (3) leicht auf's Bankett abgedrängt.
Wohlgemerkt, alles, während (4) immer näher kommt. (2) prallt vom
zusammenstoß wieder auf unsere Fahrspur und bleibt hinter (1), während
es (3) noch vor (1) schafft bevor (4) entgültig da ist. Das alles hat
sich 20-30m vor uns abgespielt. 2 km weiter, am "Pass" stehen (2) und
(3) in einer Abzweigung und telefonieren und debattieren. (2) ist ein
älterer Herr, wirkt ein wenig geknickt, (3) ein postpubertierender
Krocha. Wir fahren zu, ich lehne mein Radl an einen Baum, gehe zu
(2)+(3) stelle mich vor, schüttle die Hand und sage: "Damit ihr
zumindest wisst, wen ihr da gerade schwer gefährdet habt." Kollegin
macht mit Telefon mittlerweile Fotos der Autos und Nummerntafeln. (3)
will sich vor die Nummerntafel stellen, ich werde von (3) beschimpft und
die Hand hebt er auch. "Spitzen, ich schlag vor, dass Sie vor Zeugen
auch noch tätlich werden, da wird's der Staatsanwalt ganz leicht haben."
Wir nehmen unsere Radeln und fahren bergab.
Fragen an euch rechtlich Bewanderten:
-) Wer hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht und wie reagiert?
-) Anzeige an Polizei oder Staatsanwalt direkt? Fotos der Fahrzeuge,
Foto des Streckenabschnittes, Skizze des Verlaufes, Zeugin, alles vorhanden.
-) Welche "Delikte"? Unangepasste Fahrweise, Überholen und
Abstandshaltung lt. StVO? "Gemeingefährdung" lt. StGB?
Hoffe, ihr hattet einen erholsameren Sonntag!
Danke,
Tadej
fup2: agr
Liebe Leute, ein paar Fragen zum rechtlichen Umgang mit folgender Situation:
Das Frühjahr ist da und im Rausch der Sinne gehen vielen PKW-Lenkern die
mentalen Pferde durch. Heute, Road-Rage-Zeuge beim Rennradeln:
Fahre mit einer Kollegin eine gewundene 2-spurige Bergstraße hinauf,
werden von einem PKW (1) überholt. Der ist ca. 50 m vor uns, überholt
der nächste (2) eher knapp. Der noch ungeduldigere (3) hinter ihm setzt
beim Überholenden zum Überholen an. Da (2) merkt, dass es sich noch
ausgehen könnte, (1) zu überholen bevor der Entgegenkommende (4) da ist,
setzt er, noch nicht voll eingeordnet, erneut zum Überholen an und merkt
durch den Zusammenstoß, dass (3) jetzt auf voller Höhe links neben ihm
ist. Durch den Zusammenstoß wird (3) leicht auf's Bankett abgedrängt.
Wohlgemerkt, alles, während (4) immer näher kommt. (2) prallt vom
zusammenstoß wieder auf unsere Fahrspur und bleibt hinter (1), während
es (3) noch vor (1) schafft bevor (4) entgültig da ist. Das alles hat
sich 20-30m vor uns abgespielt. 2 km weiter, am "Pass" stehen (2) und
(3) in einer Abzweigung und telefonieren und debattieren. (2) ist ein
älterer Herr, wirkt ein wenig geknickt, (3) ein postpubertierender
Krocha. Wir fahren zu, ich lehne mein Radl an einen Baum, gehe zu
(2)+(3) stelle mich vor, schüttle die Hand und sage: "Damit ihr
zumindest wisst, wen ihr da gerade schwer gefährdet habt." Kollegin
macht mit Telefon mittlerweile Fotos der Autos und Nummerntafeln. (3)
will sich vor die Nummerntafel stellen, ich werde von (3) beschimpft und
die Hand hebt er auch. "Spitzen, ich schlag vor, dass Sie vor Zeugen
auch noch tätlich werden, da wird's der Staatsanwalt ganz leicht haben."
Wir nehmen unsere Radeln und fahren bergab.
Fragen an euch rechtlich Bewanderten:
-) Wer hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht und wie reagiert?
-) Anzeige an Polizei oder Staatsanwalt direkt? Fotos der Fahrzeuge,
Foto des Streckenabschnittes, Skizze des Verlaufes, Zeugin, alles vorhanden.
-) Welche "Delikte"? Unangepasste Fahrweise, Überholen und
Abstandshaltung lt. StVO? "Gemeingefährdung" lt. StGB?
Hoffe, ihr hattet einen erholsameren Sonntag!
Danke,
Tadej
--
"Und obwohl der Mensch selbst der größte Räuber ist, den die Welt
gesehen hat, neigt er dazu, alle anderen Räuber zu verurteilen."
<Eugene P. Odum zum Raub in der Ökologie, Ökologie S.254>
--
(Laptop brezta2)
"Und obwohl der Mensch selbst der größte Räuber ist, den die Welt
gesehen hat, neigt er dazu, alle anderen Räuber zu verurteilen."
<Eugene P. Odum zum Raub in der Ökologie, Ökologie S.254>
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