Vitus Dio Franschitz
2004-09-03 11:58:30 UTC
Hallo Zielgruppe,
mir ist heute etwas Seltsames passiert. Ich habe meinen Wagen um die
Mittagszeit in einer Kurzparkzone abgestellt (Klagenfurter Innenstadt)
und bin zum nächsten Parkscheinautomaten gegangen. Auf dessen Display
prangte allerdings fett "AUSSER BETRIEB". Da ich in der Umgebung keinen
anderen Automaten finden konnte, bin ich zurück zum Auto, habe meine
Parkuhr eingestellt und hinter die Scheibe gelegt und außerdem einen
Zettel geschrieben:
"Automat 21
(Paulitschgasse)
DEFEKT!!
(12:39 Uhr)"
Auch dieser Zettel kam gut lesbar hinter die Windschutzscheibe. Dann
verließ ich mein Auto. Zu diesem Zeitpunkt war es, wie auf Zettel und
Parkuhr erkennbar, 12:39 Uhr.
Als ich um 13:20 zu meinem Auto zurückkam - der Automat war übrigens
immer noch "AUSSER BETRIEB" - fand ich hinter den Scheibenwischern ein
Organstrafmandat über 20 EUR. Tatbestand: "Abstellzeitpunkt nicht
angezeigt". Tatzeitpunkt: 13:20 Uhr. Hab noch schnell in der Umgebung
nach dem Parksheriff gesucht (musste wohl weniger als eine Minute vorher
passiert sein), aber der war nirgendwo mehr zu sehen.
Nun weiß ich nicht, ob der das Mandat ausstellende Beamte einen
schlechten Tag hatte oder schlicht nicht lesen kann, aber Tatsache ist,
dass der Abstellzeitpunkt eben eindeutig (Zettel und Parkuhr) angezeigt
war. Dafür habe ich nicht nur den Zettel als Beweis, sondern auch meine
Freundin als Zeugin, die mit dabei war.
Auf dem Wisch steht, dass man gegen die Organstrafverfügung keinen
Einspruch einlegen könne. Einspruch könnte man im
Verwaltungsstrafverfahren erheben, welches eingeleitet wird, wenn man
innerhalb zwei Wochen nicht einzahlt.
Nun die große Frage, wie schätzt ihr hier die Chancen ein? Hat einer von
euch selbst schon mal sowas durchgefochten? Den Zettel sowie die
Zeugenaussage meiner Freundin habe ich jedenfalls. Reicht das? Außerdem,
was passiert im Zuge dieses Verwaltungsverfahrens eigentlich und wie
muss ich mich da verhalten?
Ganz schön unverschämt finde ich den Vorfall jedenfalls schon!
Grüße
mir ist heute etwas Seltsames passiert. Ich habe meinen Wagen um die
Mittagszeit in einer Kurzparkzone abgestellt (Klagenfurter Innenstadt)
und bin zum nächsten Parkscheinautomaten gegangen. Auf dessen Display
prangte allerdings fett "AUSSER BETRIEB". Da ich in der Umgebung keinen
anderen Automaten finden konnte, bin ich zurück zum Auto, habe meine
Parkuhr eingestellt und hinter die Scheibe gelegt und außerdem einen
Zettel geschrieben:
"Automat 21
(Paulitschgasse)
DEFEKT!!
(12:39 Uhr)"
Auch dieser Zettel kam gut lesbar hinter die Windschutzscheibe. Dann
verließ ich mein Auto. Zu diesem Zeitpunkt war es, wie auf Zettel und
Parkuhr erkennbar, 12:39 Uhr.
Als ich um 13:20 zu meinem Auto zurückkam - der Automat war übrigens
immer noch "AUSSER BETRIEB" - fand ich hinter den Scheibenwischern ein
Organstrafmandat über 20 EUR. Tatbestand: "Abstellzeitpunkt nicht
angezeigt". Tatzeitpunkt: 13:20 Uhr. Hab noch schnell in der Umgebung
nach dem Parksheriff gesucht (musste wohl weniger als eine Minute vorher
passiert sein), aber der war nirgendwo mehr zu sehen.
Nun weiß ich nicht, ob der das Mandat ausstellende Beamte einen
schlechten Tag hatte oder schlicht nicht lesen kann, aber Tatsache ist,
dass der Abstellzeitpunkt eben eindeutig (Zettel und Parkuhr) angezeigt
war. Dafür habe ich nicht nur den Zettel als Beweis, sondern auch meine
Freundin als Zeugin, die mit dabei war.
Auf dem Wisch steht, dass man gegen die Organstrafverfügung keinen
Einspruch einlegen könne. Einspruch könnte man im
Verwaltungsstrafverfahren erheben, welches eingeleitet wird, wenn man
innerhalb zwei Wochen nicht einzahlt.
Nun die große Frage, wie schätzt ihr hier die Chancen ein? Hat einer von
euch selbst schon mal sowas durchgefochten? Den Zettel sowie die
Zeugenaussage meiner Freundin habe ich jedenfalls. Reicht das? Außerdem,
was passiert im Zuge dieses Verwaltungsverfahrens eigentlich und wie
muss ich mich da verhalten?
Ganz schön unverschämt finde ich den Vorfall jedenfalls schon!
Grüße