Discussion:
Parkautomat defekt - Bürger wird dafür bestraft?
(zu alt für eine Antwort)
Vitus Dio Franschitz
2004-09-03 11:58:30 UTC
Permalink
Hallo Zielgruppe,

mir ist heute etwas Seltsames passiert. Ich habe meinen Wagen um die
Mittagszeit in einer Kurzparkzone abgestellt (Klagenfurter Innenstadt)
und bin zum nächsten Parkscheinautomaten gegangen. Auf dessen Display
prangte allerdings fett "AUSSER BETRIEB". Da ich in der Umgebung keinen
anderen Automaten finden konnte, bin ich zurück zum Auto, habe meine
Parkuhr eingestellt und hinter die Scheibe gelegt und außerdem einen
Zettel geschrieben:

"Automat 21
(Paulitschgasse)
DEFEKT!!
(12:39 Uhr)"

Auch dieser Zettel kam gut lesbar hinter die Windschutzscheibe. Dann
verließ ich mein Auto. Zu diesem Zeitpunkt war es, wie auf Zettel und
Parkuhr erkennbar, 12:39 Uhr.

Als ich um 13:20 zu meinem Auto zurückkam - der Automat war übrigens
immer noch "AUSSER BETRIEB" - fand ich hinter den Scheibenwischern ein
Organstrafmandat über 20 EUR. Tatbestand: "Abstellzeitpunkt nicht
angezeigt". Tatzeitpunkt: 13:20 Uhr. Hab noch schnell in der Umgebung
nach dem Parksheriff gesucht (musste wohl weniger als eine Minute vorher
passiert sein), aber der war nirgendwo mehr zu sehen.

Nun weiß ich nicht, ob der das Mandat ausstellende Beamte einen
schlechten Tag hatte oder schlicht nicht lesen kann, aber Tatsache ist,
dass der Abstellzeitpunkt eben eindeutig (Zettel und Parkuhr) angezeigt
war. Dafür habe ich nicht nur den Zettel als Beweis, sondern auch meine
Freundin als Zeugin, die mit dabei war.

Auf dem Wisch steht, dass man gegen die Organstrafverfügung keinen
Einspruch einlegen könne. Einspruch könnte man im
Verwaltungsstrafverfahren erheben, welches eingeleitet wird, wenn man
innerhalb zwei Wochen nicht einzahlt.

Nun die große Frage, wie schätzt ihr hier die Chancen ein? Hat einer von
euch selbst schon mal sowas durchgefochten? Den Zettel sowie die
Zeugenaussage meiner Freundin habe ich jedenfalls. Reicht das? Außerdem,
was passiert im Zuge dieses Verwaltungsverfahrens eigentlich und wie
muss ich mich da verhalten?

Ganz schön unverschämt finde ich den Vorfall jedenfalls schon!

Grüße
Helmut Reininger
2004-09-03 15:05:49 UTC
Permalink
Post by Vitus Dio Franschitz
Nun weiß ich nicht, ob der das Mandat ausstellende Beamte einen
schlechten Tag hatte oder schlicht nicht lesen kann, aber Tatsache ist,
dass der Abstellzeitpunkt eben eindeutig (Zettel und Parkuhr) angezeigt
war.
War zum gleichen Zeitpunkt die Tafel, die die Verordnung über die
Gebührenpflicht kundmacht, auch abmontiert? Die Gültigkeit dieser
Verordnung hängt in keinem Fall von der Funktionstüchtigkeit eines
Automaten ab. Der darf nämlich keine Verordnungen aufheben, wie es ihm
passt.
Post by Vitus Dio Franschitz
Dafür habe ich nicht nur den Zettel als Beweis, sondern auch meine
Freundin als Zeugin, die mit dabei war.
Danke, ich glaube dir auch so und wäre sehr überrascht, wenn irgendetwas
anders gelaufen wäre.
Post by Vitus Dio Franschitz
Nun die große Frage, wie schätzt ihr hier die Chancen ein?
0 %.
Post by Vitus Dio Franschitz
Ganz schön unverschämt finde ich den Vorfall jedenfalls schon!
Was ist denn nicht korrekt gelaufen? Gibt's in ganz Klagenfurt nur einen
Automaten und keine Stadtpolizei (die in der Regel auch kassieren, wenn
Automaten versagen)?
--
Helmut "Dalmet" Reininger
Vitus Dio Franschitz
2004-09-03 15:25:40 UTC
Permalink
In article <***@news.netway.at>, ***@gmx.at
says...
Post by Helmut Reininger
Post by Vitus Dio Franschitz
Nun die große Frage, wie schätzt ihr hier die Chancen ein?
0 %.
Das sah der ÖAMTC-Jurist anders. Allerdings wird die Behörde wohl
innerhalb der Verjährungsfrist den "richtigen" Tatbestand einsetzen und
dann dafür Strafe kassieren.
Post by Helmut Reininger
Post by Vitus Dio Franschitz
Ganz schön unverschämt finde ich den Vorfall jedenfalls schon!
Was ist denn nicht korrekt gelaufen?
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Der Tatbestand hieß
"Abstellzeitpunkt nicht angezeigt". Tatsächlich war dieser aber
angezeigt, was beweisbar gewesen wäre. Ein Einspruch wäre somit
durchgegangen, allerdings hätte die Behörde daraufhin eben ein Jahr
Zeit, den Tatbestand nachträglich zu "korrigieren" (z.B. auf "Gebühr
nicht entrichtet"). Dass die Behörde das darf, wusste ich nicht - hier
in der Newsgroup offenbar auch niemand...

Grüße
Helmut Reininger
2004-09-03 17:37:18 UTC
Permalink
Post by Vitus Dio Franschitz
Das sah der ÖAMTC-Jurist anders. Allerdings wird die Behörde wohl
innerhalb der Verjährungsfrist den "richtigen" Tatbestand einsetzen und
dann dafür Strafe kassieren.
Argl, diese Zeile hab ich überlesen!

Ich widerrufe natürlich meine Aussage und behaupte das Gegenteil: 100 %.
Weiß ich aus eigener Erfahrung, ein Beamter hat in Graz vor meinen Augen
genau aus dem Grund den Strafzettel zerrissen. Es stand als Tatbestand
oben "Parkschein falsch entwertet", dabei hatte ich einen aus dem
Automaten mit Ausstellungszeitpunkt vor dem Strafmandat und solche
Zettel muss man bekanntlich nicht entwerten.
Post by Vitus Dio Franschitz
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Ja, eh. Die Ausrede, "der Automat ging nicht" klingt halt so, wie "dem
Fahrkartenentwerter muss die Tinte ausgegangen sein". Und darüber hast
du dich lang und breit ausgelassen. Mea culpa. ;)
Post by Vitus Dio Franschitz
Ein Einspruch wäre somit
durchgegangen, allerdings hätte die Behörde daraufhin eben ein Jahr
Zeit, den Tatbestand nachträglich zu "korrigieren" (z.B. auf "Gebühr
nicht entrichtet").
Was es nicht alles gibt! Wäre es dann auch ein bißchen kostspieliger für
Dich geworden? Das kann's dann ja wohl auch nicht sein.
Post by Vitus Dio Franschitz
Dass die Behörde das darf, wusste ich nicht - hier
in der Newsgroup offenbar auch niemand...
Das halte ich auch für eine ziemliche Frechheit. Hast du es einmal "im
Guten" bei der zuständigen Behörde (Stadt Klagenfurt nehme ich stark an)
versucht. Damals in Graz waren die Beamten eigentlich sehr freundlich
und entgegenkommend, so nach dem Motto: im Zweifelsfall Freispruch.
--
Helmut "Dalmet" Reininger
Vitus Dio Franschitz
2004-09-03 19:33:05 UTC
Permalink
In article <***@news.netway.at>, ***@gmx.at
says...
Post by Helmut Reininger
Post by Vitus Dio Franschitz
Ein Einspruch wäre somit
durchgegangen, allerdings hätte die Behörde daraufhin eben ein Jahr
Zeit, den Tatbestand nachträglich zu "korrigieren" (z.B. auf "Gebühr
nicht entrichtet").
Was es nicht alles gibt! Wäre es dann auch ein bißchen kostspieliger für
Dich geworden? Das kann's dann ja wohl auch nicht sein.
Eben. Aus diesem Grund habe ich die 20 EUR eingezahlt, obwohl der
Tatbestand nicht zutrifft. Sonst zahle ich in einem halben Jahr
vielleicht 50 EUR für den "richtigen" (?) Tatbestand.

Dass man bei einem defekten Automaten innerhalb von 10 Minuten einen
funktionierenden suchen muss, erfuhr ich übrigens erst heute vom ÖAMTC-
Juristen. Ich dachte bisher, man müsse im Fall eines defekten Automaten
einen Zettel/Parkscheibe mit der Ankunftszeit plus Information, dass der
Automat defekt ist, hinter die Windschutzscheibe legen; das wäre dann 2
Stunden gültig. Ich war der festen Ansicht, das mal irgendwo so gelesen
zu haben, und hatte das bisher im Fall eines defekten Automaten auch
immer so gemacht und nie Probleme gehabt (hatte aber wohl immer nur
Glück!).

Ich wusste auch nicht, dass es egal ist, aus welchem Automaten der
Parkschein stammt; ich dachte immer, es wäre nur der nächstliegende
gültig (gibt ja immer Hinweisschilder, wo der nächste ist), schließlich
ist ja auf dem Parkschein auch die Straße des Automaten aufgedruckt.

Das lernt man leider alles nicht in der Fahrschule.


Grüße
Helmut Reininger
2004-09-03 23:01:53 UTC
Permalink
Vitus Dio Franschitz <***@not.valid.xy> wrote:

[Parkscheinautomat]
Post by Vitus Dio Franschitz
(gibt ja immer Hinweisschilder, wo der nächste ist)
Das ist definitiv nicht der Fall!
--
Helmut "Dalmet" Reininger
Michael Korber
2004-09-04 07:56:50 UTC
Permalink
Post by Vitus Dio Franschitz
Ich wusste auch nicht, dass es egal ist, aus welchem Automaten der
Parkschein stammt
Das stimmt so nicht überall. Zumindest in Innsbruck gibt es mehrere Zonen,
die sich nicht nur durch die maximale Kurzparkdauer sondern auch durch
unterschiedliche Gebühren unterscheiden. Da muss der Parkschein aus einem
Automaten der Zone stammen, in der man parkt.

Michael.
Hannes Haidvogel
2004-09-04 08:48:13 UTC
Permalink
Post by Vitus Dio Franschitz
Dass man bei einem defekten Automaten innerhalb von 10 Minuten einen
funktionierenden suchen muss, erfuhr ich übrigens erst heute vom ÖAMTC-
Juristen. Ich dachte bisher, man müsse im Fall eines defekten Automaten
einen Zettel/Parkscheibe mit der Ankunftszeit plus Information, dass der
Automat defekt ist, hinter die Windschutzscheibe legen; das wäre dann 2
Stunden gültig. Ich war der festen Ansicht, das mal irgendwo so gelesen
zu haben, und hatte das bisher im Fall eines defekten Automaten auch
immer so gemacht und nie Probleme gehabt (hatte aber wohl immer nur
Glück!).
Ich denke, das hängt von der Verordnung der entsprechenden GEmeinde
(die eben für das Kassieren der Parkgebühr zuständig ist) ab.
In Neunkirchen steht auf den Parkautomaten in etwa: Sollte der
Parkautomat defekt sein, verständigen Sie telefonisch die Stadtpolizei
und legen Sie eine Parkuhr in ihr Auto - obowohl dort sicher mehrere
Automaten in einer fußläufigen Entfernung von unter 10 Minuten
vorhanden sind.

Es wäre als einmal die entsprechende Verordnung der Stadt Klagenfurt
zu beurteilen. Die für ganz Österreich geltende StVO hat meiner
Meinung nach nur die Bestimmung, dass der Beginn des Parkens angezeigt
werden muss und zwar mit Parkuhr. Ist ein Parkschein vorgeschrieben,
kann die Parkuhr unterbleiben.

Liebe Grüße
Hannes
Gerhard H Wrodnigg
2004-09-04 18:15:46 UTC
Permalink
Post by Helmut Reininger
Die Gültigkeit dieser
Verordnung hängt in keinem Fall von der Funktionstüchtigkeit eines
Automaten ab.
Prinzipiell hastdu recht. Aber:
Mir ist in Graz mal was ähnliches passiert. Ich stand auch vor einem
defekten Automaten und hab dann die Nummer die dort dran steht
angerufen. Die äußerst freundliche Dame hat mich nach der Straße und
meinem Kennzeichen gefragt und gesagt, daß ich sicher keinen
Strafzettel bekomm - so wars dann auch.

-mfg-ghw-
--
Apostrophiti's is't anstecken'd'!
Schütz't euc'h, bevo'r e's z'u spä't is't'!
http://www.beepworld.de/members25/apostrophitis/
Thomas Koller
2004-09-03 15:06:15 UTC
Permalink
Post by Vitus Dio Franschitz
mir ist heute etwas Seltsames passiert. Ich habe meinen Wagen um die
Mittagszeit in einer Kurzparkzone abgestellt (Klagenfurter Innenstadt)
und bin zum nächsten Parkscheinautomaten gegangen. Auf dessen Display
prangte allerdings fett "AUSSER BETRIEB". Da ich in der Umgebung keinen
anderen Automaten finden konnte, bin ich zurück zum Auto, habe meine
Parkuhr eingestellt und hinter die Scheibe gelegt und außerdem einen
"Automat 21
(Paulitschgasse)
DEFEKT!!
(12:39 Uhr)"
Auch dieser Zettel kam gut lesbar hinter die Windschutzscheibe. Dann
verließ ich mein Auto. Zu diesem Zeitpunkt war es, wie auf Zettel und
Parkuhr erkennbar, 12:39 Uhr.
Als ich um 13:20 zu meinem Auto zurückkam - der Automat war übrigens
immer noch "AUSSER BETRIEB" - fand ich hinter den Scheibenwischern ein
Organstrafmandat über 20 EUR. Tatbestand: "Abstellzeitpunkt nicht
angezeigt". Tatzeitpunkt: 13:20 Uhr. Hab noch schnell in der Umgebung
nach dem Parksheriff gesucht (musste wohl weniger als eine Minute vorher
passiert sein), aber der war nirgendwo mehr zu sehen.
Nun weiß ich nicht, ob der das Mandat ausstellende Beamte einen
schlechten Tag hatte oder schlicht nicht lesen kann, aber Tatsache ist,
dass der Abstellzeitpunkt eben eindeutig (Zettel und Parkuhr) angezeigt
war. Dafür habe ich nicht nur den Zettel als Beweis, sondern auch meine
Freundin als Zeugin, die mit dabei war.
Dürfte auch kaum jemand abstreiten.
Post by Vitus Dio Franschitz
Auf dem Wisch steht, dass man gegen die Organstrafverfügung keinen
Einspruch einlegen könne. Einspruch könnte man im
Verwaltungsstrafverfahren erheben, welches eingeleitet wird, wenn man
innerhalb zwei Wochen nicht einzahlt.
Richtig. Probiers aus, vielleicht hast ja Glück.
Post by Vitus Dio Franschitz
Nun die große Frage, wie schätzt ihr hier die Chancen ein? Hat einer von
euch selbst schon mal sowas durchgefochten? Den Zettel sowie die
Zeugenaussage meiner Freundin habe ich jedenfalls. Reicht das? Außerdem,
was passiert im Zuge dieses Verwaltungsverfahrens eigentlich und wie
muss ich mich da verhalten?
Sorry, mit den Klagenfurter Behörden habe ich leider keine Erfahrung,
insbesondere nicht wie kulant sie bei Automatenausfall reagieren. Wenns
hart auf hart kommt sind sie natürlich im Recht, da du ja selbst zugibst
das du ohne zu zahlen geparkt hast.
Post by Vitus Dio Franschitz
Ganz schön unverschämt finde ich den Vorfall jedenfalls schon!
Naja, Kurzparkvergehen werden von den meisten eher als Kavaliersdelikt
angesehen, insbesondere wenn dann auch noch der näheste Automat ausgefallen
ist würde ich an deiner Stelle mit dir selbst nicht so hart ins Gericht
gehen. So ein kleines Parkvergehen hat ja fast jeder schonmal gemacht,
ist nicht extrem unverschämt.

Tom
Walter Kerelitsch
2004-09-30 08:57:59 UTC
Permalink
hatte ich auch mal.

in wien gilt, dass beim kurzparken angefangene viertelstunden
unberücksichtigt bleiben können - das war der 'tatzeitpunkt'.

habe das dann (ohne grossem verfahren) durchgefochten, allerdings nur glück,
dass ich eine zeugin dabeihatte, die mit mir die ganze zeit unterwegs war.

peinlich war nur, dass man sie wie eine verbrecherin behandelt hat -
vorladung bei dieser was-was-ich-welche-magistratsabteilung,
und das war mir halt auch unangenehm.

aber sie haben klein beigegeben...

lg walter

Loading...