Discussion:
Wo finde ich die zu den Verkehrszeichen zugehörigen Verordnungen?
(zu alt für eine Antwort)
Georg Gruber
2004-05-03 22:56:05 UTC
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Hi,

wo finde ich (online?) die zu den Verkehrszeichen zugehörigen Verordnungen:

1. Geschwindigkeitsbegrenzung Gemeinde-, Landes-, Bundesstrasse
Grund meiner Frage: Radarstrafe und kein Schild weit und breit zu sehen.
2. Halte- und/oder Parkverbot Gemeinde
Grund meiner Frage: "Wandernde" Parkverbot-Tafel bei Baustelle. Die Frage
ist nun von wo bis wo wurde das Parkverbot verordnet? Dies ist nicht
nachvollziehbar da die Tafel jeden Tag wo anders steht.

Kann ich das wo online abfragen, oder muß ich da "amtlich" per Brief
anfragen???

Viele Grüße,

Georg
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Georg Gruber
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Hannes Haidvogel
2004-05-04 06:40:46 UTC
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Post by Georg Gruber
Hi,
2. Halte- und/oder Parkverbot Gemeinde
Grund meiner Frage: "Wandernde" Parkverbot-Tafel bei Baustelle. Die Frage
ist nun von wo bis wo wurde das Parkverbot verordnet? Dies ist nicht
nachvollziehbar da die Tafel jeden Tag wo anders steht.
Wenn es Wien betrifft, so muss der entsprechende Bescheid an der
Baustelle für jedermann sichtbar angebracht werden.

Das HV wandert bei solchen Baustellen oft, weil sich Anrainer auf
diese Art einen Parkplatz reservieren, aber die Bauarbeiter machen das
auch ganz gerne.

Liebe Grüße
Hannes
Hans-Christian Grosz
2004-05-04 06:43:04 UTC
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Post by Georg Gruber
2. Halte- und/oder Parkverbot Gemeinde
Grund meiner Frage: "Wandernde" Parkverbot-Tafel bei Baustelle. Die Frage
ist nun von wo bis wo wurde das Parkverbot verordnet? Dies ist nicht
nachvollziehbar da die Tafel jeden Tag wo anders steht.
IIRC muss ein Polizist beim Aufstellen ein Protokoll anfertigen, wer
aller in der Zone stand und daher von Strafzahlungen "befreit" ist.
Das Protokoll liegt beim örtlichen Wachzimmer auf, und ich würde mich
wundern, wenn da nicht auch die genaue Adresse der Parkverbot-Tafeln
erwähnt ist.

HC
Ka Prucha
2004-05-04 17:14:10 UTC
Permalink
"Hans-Christian Grosz" schrieb
Post by Hans-Christian Grosz
IIRC muss ein Polizist beim Aufstellen ein Protokoll anfertigen, wer
aller in der Zone stand und daher von Strafzahlungen "befreit" ist.
Das Protokoll liegt beim örtlichen Wachzimmer auf, und ich würde mich
wundern, wenn da nicht auch die genaue Adresse der Parkverbot-Tafeln
erwähnt ist.
Servus

Für Wien gilt:
Ansuchen an MA46 (geht auch per FAX) mit Angabe von/bis Datum,
Ort (Straße & Hausnummer) und Länge in Metern, Begründung.
Antwort ca. 1 Woche später.
Tafeln mindestens 24 Stunden vorher aufstellen.
Im Beiblatt die beim Aufstellen der Schilder im Halteverbot sich befindlichen
Autos eintragen und vom nächsten Wachzimmer bestätigen lassen.
Das Entfernen ebenfalls bestätigen lassen.
Der Bescheid muß nur auf Verlangen der Polizei sofort vorgezeigt werden,
aber nicht sichtbar befestigt werden.

HTH Ka Prucha
P.S. Gas- und E-Werk dürfen sich auch selbst genehmigen...
Hannes Haidvogel
2004-05-04 19:58:59 UTC
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Post by Ka Prucha
Der Bescheid muß nur auf Verlangen der Polizei sofort vorgezeigt werden,
aber nicht sichtbar befestigt werden.
Na dann schau mal an so einer Baustelle vorbei (z.B. Hausrenovierung),
da ist der Bescheid angeschlagen und da findest im angeschlagenen
Bescheid auch, dass dieser angeschlagen sein muss.
Hab ich auch schon auf Rückseiten von Baustellen-Halteverbotstafeln
gesehen.

Liebe Grüße
Hannes

Josef Eschberger
2004-05-04 19:24:11 UTC
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Post by Georg Gruber
Hi,
wo finde ich (online?) die zu den Verkehrszeichen zugehörigen
1. Geschwindigkeitsbegrenzung Gemeinde-, Landes-, Bundesstrasse
Grund meiner Frage: Radarstrafe und kein Schild weit und breit zu sehen.
Gib mal bekannt, wie genau die Tatortbezeichnung auf der Strafverfügung
angegeben ist. In A beträgt generell die höchstzulässige
Geschwindigkeit auf Autobahnen 130 km/h, auf Freilandstraßen 100 km/h
sowie in Ortsgebieten 50 km/h; diese Beschränkungen sind nicht explizit
mit Vorschriftszeichen (Schild) kundzumachen. Weitere
Einschränkungen/Erhöhung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (gelten
meist nur für einen Straßenzug bzw. Zonenbereich) sind mittels
entsprechenden Vorschriftszeichen kundzumachen. Diese Verordnungen der
"weiteren Einschränkungen/Erhöhung der generell zulässigen
Höchstgeschwindigkeit" werden vom jeweiligen Straßenerhalter bzw. der
hierfür zuständigen verkehrspolizeilichen Behörde erlassen und befinden
sich nur in Ausnahmefällen "online". Im Zuge eines
Verwaltungsstrafverfahrens - falls Du Einspruch gegen die
Strafverfügung erhoben hast - kannst Du natürlich verlangen, daß man
Dir den entsprechenden Verordnungsakt vorlegt. Diese Art der Einsprüche
bringen aber meistens nichts außer einer Erhöhung der zu bezahlenden
Strafe, da die Verordnungsakte zu 99 % leicht aufzufinden sind bei den
erlassenden Behörden.
Post by Georg Gruber
2. Halte- und/oder Parkverbot Gemeinde
Grund meiner Frage: "Wandernde" Parkverbot-Tafel bei Baustelle.
Die Frage ist nun von wo bis wo wurde das Parkverbot verordnet? Dies
ist nicht nachvollziehbar da die Tafel jeden Tag wo anders steht.
Kann ich das wo online abfragen, oder muß ich da "amtlich" per Brief
anfragen???
Wenn Nachfrage, dann per Brief. Im Zuge einer Straßenaufgrabung kann,
wenn die offene Künette jeweils weiterwandert, ein derartiges
wanderndes Halteverbot (jedoch niemals nur ein Parkverbot) erlassen
werden, welches zur Aufrechterhaltung des Fließverkehrs/Absicherung der

Baustelle bzw. der Arbeiter im jeweiligen Baustellenabschnitt dient.
Die Aufstellung/Entfernung sowie Gültigkeitsdauer und
Gültigkeitsbereich dieser Halteverbote sind im Baustellenbuch des
Bewilligungswerber festzuhalten/zu dokumentieren.

J.E.
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