Discussion:
Radarmessungen in Österreich
(zu alt für eine Antwort)
fritz
2006-04-26 16:34:43 UTC
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Hallo,

wo finde ich die Richtlinien für Radarmessungen oder
Geschwindigkeitsmessungen mit Radarpistolen.

Es muß doch irgendwo eine Verordnung zur Durchführung von
Geschwindkeitsmessungen geben. Habe 3 Stunden schon gesucht und nicht
passendes gefunden.

- Radarpistolenmessung freihändig quer über die Fahrbahn -
nachgemessen?
- Radarpistolenmessung versteckt auf einem privaten Grundstück?
- Radarpistolenmessung freihändig in einem unbeleuchteten Tunnel?

Ich bedanke mich für euren Hinweis.

Fritz
Klaus Klingenbusch
2006-04-28 07:16:30 UTC
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Auf was willst du hinaus ?

Es gibt sicher Regeln wie die Messung durchzuführen ist um korrekte
Ergebnisse zu erhalten. Das betrifft aber vor allem den Winkel aus dem
gemessen wird (wobei ja der Messwert kleiner wird, wenn zu schräg
gemessen wird - und das wir kaum wen stören) und wo auf das Fahrzeig
gezielt werden soll/darf. Leider kann ich sie auch nicht liefern.

-Radarpistolenmessung freihändig quer über die Fahrbahn
Wäre mir neu, daß freihändiges Messen nicht OK ist.

- Radarpistolenmessung versteckt auf einem privaten Grundstück?
Auf privatem Grund ohne öffentlichen Verkehr gilt die STVO i.A. nicht.
Da wird wohl kaum wer messen.
Das Stehen auf privatem Grund um die Geschwindigkeit auf einer normalen
Straße zu messen ist sicher nicht verboten - abgesehen von den Rechten
des Grundstückeigentümers. (Kein Polizist darf / wird in der
Kleingartensiedlung über den Zaun klettern um von dort zu messen;
andrerseits wird sich kein Bauer aufregen, wenn ein Polizist am
Straßenrand auf seinen Acker stellt)

- Radarpistolenmessung freihändig in einem unbeleuchteten Tunnel
Ich kenn eigentlich keinen einzigen unbeleuchteten Tunnel mehr. Aber
egal, wenn der Standort gesicher ist (z.B. Nische) sehe ich kein
Problem. Und auf der Fahrbahn wird kein Polizist stehen (zumindest
nicht laneg genug) um zu messen.

Klaus
fritz
2006-04-28 07:32:10 UTC
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Hallo!

Tunnel auf der Salzkammergutbundesstraße Ri Bad Aussee ist nicht
beleuchtet. Aus einem Druchbruch wird in den Tunnel hinein gemessen.
Worauf ich hinaus will: ich kann mich dunkel erinnern, finde es aber
nicht, dass eine Radarpistolenmessung nur von einem Schulterstativ oder
einem Stativ zulässig ist. Also keine Freihandmessung. Nur bei
absoluter Niederschlagsfeiheit- also kein Regen, keine naße Fahrbahnen
etc. Versteckte Messungen sind unzulässig. Auch aus einem
Autobuswartehäuschen. Nur wo steht das drinnen. Habe mir heute die
aktuellen Erläuterungen zu StVO bestellt. Vielleicht finde ich dort
was.

mfg
Fritz
Erich TLAPAK
2006-04-28 12:43:32 UTC
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Post by Klaus Klingenbusch
Und auf der Fahrbahn wird kein Polizist stehen (zumindest
nicht laneg genug) um zu messen.
Oh doch, da kennst du unsere einfallsreichen Gendarmeristen nicht. Sie
messen sogar *mitten* in der Fahrbahn, im Rücken abbiegende Fahrzeuge.
Woher ich das weiss? "Fotodokumentation" eines Gendarmeristen ;-)

Erich
Klaus Klingenbusch
2006-04-28 14:28:14 UTC
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Mutig :-))

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