Discussion:
Tempolimit Kreisverkehr
(zu alt für eine Antwort)
Otto Adam
2008-05-20 17:13:42 UTC
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Hallo!

Gibt es eigentlich ein allgemein gueltiges Tempolimit fuer Kreisverkehre
in Oesterreich?

Kann ich das in irgendeinem Gesetz nachlesen (Im RIS wurde ich nicht
fuendig)?

mfg
otto
Thomas Koller
2008-05-20 17:29:50 UTC
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Post by Otto Adam
Gibt es eigentlich ein allgemein gueltiges Tempolimit fuer Kreisverkehre
in Oesterreich?
Ja. 50 im Ortsgebiet, 100 auf Freilandstraßen.
Sofern die Behörde kein anderes Limit speziell für die Strecke
erlaubt natürlich. Und wenn die Verhältnisse es nicht anders erlauben,
musst gegebenenfalls noch langsamer fahren.
Post by Otto Adam
Kann ich das in irgendeinem Gesetz nachlesen (Im RIS wurde ich nicht
fuendig)?
Ja klar.
StVO § 20. Fahrgeschwindigkeit.

Tom
Johann Mayerwieser
2008-05-20 18:49:16 UTC
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Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
Gibt es eigentlich ein allgemein gueltiges Tempolimit fuer Kreisverkehre
in Oesterreich?
Ja. 50 im Ortsgebiet, 100 auf Freilandstraßen.
Sofern die Behörde kein anderes Limit speziell für die Strecke
erlaubt natürlich. Und wenn die Verhältnisse es nicht anders erlauben,
musst gegebenenfalls noch langsamer fahren.
Wobei IMHO diese dann _im_ Kreisverkehr angezeigt werden muss, ein
Geschwindigkeitsanzeige vor dem Kreisverkehr gilt im Kreisverkehr
nicht mehr (ist ja eine neue Straße). Aber: IANAL

Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Otto Adam
2008-05-20 20:09:55 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
Gibt es eigentlich ein allgemein gueltiges Tempolimit fuer Kreisverkehre
in Oesterreich?
Ja. 50 im Ortsgebiet, 100 auf Freilandstraßen.
Sofern die Behörde kein anderes Limit speziell für die Strecke
erlaubt natürlich. Und wenn die Verhältnisse es nicht anders erlauben,
musst gegebenenfalls noch langsamer fahren.
Wobei IMHO diese dann _im_ Kreisverkehr angezeigt werden muss, ein
Geschwindigkeitsanzeige vor dem Kreisverkehr gilt im Kreisverkehr
nicht mehr (ist ja eine neue Straße). Aber: IANAL
Warum eigentlich steht bei vielen Kreisverkehren vor dem Kreisverkehr
ein zB Ende 50 und nach dem Kreisverkehr faengt der 50er wieder an - ist
das weil sonst nicht klar ist, fuer welche Strasse er im weiteren
Verlauf gilt?

mfg
otto
Josef Eschberger
2008-05-20 20:23:51 UTC
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Post by Otto Adam
Warum eigentlich steht bei vielen Kreisverkehren vor dem Kreisverkehr
ein zB Ende 50 und nach dem Kreisverkehr faengt der 50er wieder an - ist
das weil sonst nicht klar ist, fuer welche Strasse er im weiteren
Verlauf gilt?
JA


J.E.
Johann Mayerwieser
2008-05-20 20:41:21 UTC
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Post by Otto Adam
Post by Johann Mayerwieser
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
Gibt es eigentlich ein allgemein gueltiges Tempolimit fuer Kreisverkehre
in Oesterreich?
Ja. 50 im Ortsgebiet, 100 auf Freilandstraßen.
Sofern die Behörde kein anderes Limit speziell für die Strecke
erlaubt natürlich. Und wenn die Verhältnisse es nicht anders erlauben,
musst gegebenenfalls noch langsamer fahren.
Wobei IMHO diese dann _im_ Kreisverkehr angezeigt werden muss, ein
Geschwindigkeitsanzeige vor dem Kreisverkehr gilt im Kreisverkehr
nicht mehr (ist ja eine neue Straße). Aber: IANAL
Warum eigentlich steht bei vielen Kreisverkehren vor dem Kreisverkehr
ein zB Ende 50 und nach dem Kreisverkehr faengt der 50er wieder an - ist
das weil sonst nicht klar ist, fuer welche Strasse er im weiteren
Verlauf gilt?
Das geht ja in Ordnung, aber ich finde die Tafeln bei Kreisverkehren
sinnlos, wo 100 m vor dem Kreisverkehr eine 70er-Tafel steht und in
der Verlängerung dieser Straße 100 m nach dem Kreisverkehr 70 Ende.
ABer das war schon einmal Thema in dieser NG.

Liebe Grüße
Hannes
--
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Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Josef Eschberger
2008-05-21 20:38:27 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
Das geht ja in Ordnung, aber ich finde die Tafeln bei Kreisverkehren
sinnlos, wo 100 m vor dem Kreisverkehr eine 70er-Tafel steht und in
der Verlängerung dieser Straße 100 m nach dem Kreisverkehr 70 Ende.
ABer das war schon einmal Thema in dieser NG.
Diese Kreisel liegen im Freiland und sind daher an allen
einmündenden/weiterführenden Straßenzügen die
Geschwindigkeitsbeschränkungenanfang/-ende angebracht, da es ja (außer
Fahren auf Sicht) keine explizite Geschwindigkeitsbeschränkungen für
Kreisverkehre im Freiland gibt.

J.E.
Johann Mayerwieser
2008-05-21 20:55:38 UTC
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Post by Josef Eschberger
Post by Johann Mayerwieser
Das geht ja in Ordnung, aber ich finde die Tafeln bei Kreisverkehren
sinnlos, wo 100 m vor dem Kreisverkehr eine 70er-Tafel steht und in
der Verlängerung dieser Straße 100 m nach dem Kreisverkehr 70 Ende.
ABer das war schon einmal Thema in dieser NG.
Diese Kreisel liegen im Freiland und sind daher an allen
einmündenden/weiterführenden Straßenzügen die
Geschwindigkeitsbeschränkungenanfang/-ende angebracht, da es ja (außer
Fahren auf Sicht) keine explizite Geschwindigkeitsbeschränkungen für
Kreisverkehre im Freiland gibt.
Den Beginn und die Geschwindigkeitsbegrenzung selbst sehe ich ja ein,
aber dann _nach_ dem Kreisel das Ende aufzustellen ist IMHO nicht
sinnvoll, da ich ja auf einer anderen Straße bin als vor dem
Kreisverkehr, die Geschwindigkeitsbegrenzung endet IMHO in dem Moment,
wo ich in den Kreisverkehr einbiege, also ein einen anderen Straßenzug
einbiege.

Liebe Grüße
Hannes
--
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Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Josef Eschberger
2008-05-21 21:46:54 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
Den Beginn und die Geschwindigkeitsbegrenzung selbst sehe ich ja ein,
aber dann _nach_ dem Kreisel das Ende aufzustellen ist IMHO nicht
sinnvoll, da ich ja auf einer anderen Straße bin als vor dem
Kreisverkehr, die Geschwindigkeitsbegrenzung endet IMHO in dem Moment,
wo ich in den Kreisverkehr einbiege, also ein einen anderen Straßenzug
einbiege.
Immerhin ist somit klargestellt (vor allem in Berufungsverfahren bei
Anzeigen von Geschwindigkeitsübertretungen), dass im Freiland nach Passieren
der Geschwindigkeitsbeschränkunganfang und -ende die normale
Freilandgeschwindigkeitsbeschränkung gilt.

J.E.
Michael Rosenzopf
2008-05-29 09:38:56 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
(ist ja eine neue Straße)
In Anbetracht der Tatsache, dass viele Ortschaften "Tempo 30 ausgenommen
Vorrangstraßen" verordnet haben und ich noch keinen Kreisverkehr sah, der
eine ausgewiesene Vorrangstraße ist (obwohl die Zufahrten als Nachrang
geführt werden), gilt auf diesem demnach Tempo 30, oder?

Ciao, Michi
--
"Deutschland sucht den Superstar und findet den Nachfolger von
Wigald Boning" Rene Schuster in at.region.graz
Johann Mayerwieser
2008-05-29 09:57:03 UTC
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Post by Michael Rosenzopf
Post by Johann Mayerwieser
(ist ja eine neue Straße)
In Anbetracht der Tatsache, dass viele Ortschaften "Tempo 30 ausgenommen
Vorrangstraßen" verordnet haben und ich noch keinen Kreisverkehr sah, der
eine ausgewiesene Vorrangstraße ist (obwohl die Zufahrten als Nachrang
geführt werden), gilt auf diesem demnach Tempo 30, oder?
Sicher - und in den meisten Kreisverkehren - vor allem innerorts ist
bei korrektem Durchfahren des Kreisverkehres (max. 1 m Abstand zum
rechten Fahrbahnrand) ein höheres Tempo eh kaum möglich.

LiebeGrüße
Hannes
--
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Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Otto Adam
2008-05-29 18:32:17 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Sicher - und in den meisten Kreisverkehren - vor allem innerorts ist
bei korrektem Durchfahren des Kreisverkehres (max. 1 m Abstand zum
rechten Fahrbahnrand) ein höheres Tempo eh kaum möglich.
Wo kommen solche seltsamen Regelungen her?

Meine Erinnerung an die Fahrschule sagt mir was von so weit rechts wie
guenstig erscheint...

mfg
otto
Johann Mayerwieser
2008-05-29 18:45:10 UTC
Permalink
Post by Otto Adam
Post by Johann Mayerwieser
Sicher - und in den meisten Kreisverkehren - vor allem innerorts ist
bei korrektem Durchfahren des Kreisverkehres (max. 1 m Abstand zum
rechten Fahrbahnrand) ein höheres Tempo eh kaum möglich.
Wo kommen solche seltsamen Regelungen her?
Meine Erinnerung an die Fahrschule sagt mir was von so weit rechts wie
guenstig erscheint...
So weit wie möglich rechts, ohne zu Gefährden, Behindern.... und das
ist mit 1 m Abstand nach rechts sicher gegeben.
Kreisverkehr sind meist Straßén, die nicht mehrere markierte
Fahrspuren haben, also gibt es auch keine frei Fahrspurwahl.

Ist doch interessant, wenn ich bei einer Einfahrt zu einem
Kreisverkehr stehe und da kommt einer von links mit 3 m Abstand zum
Fahrbahnrand (schon auf dem Mittelkreis) - ich kann da einbiegen, ohne
diesen zum Ablenken oder Abbremsen zu nötigen, also verletze ich auch
nicht seinen Vorrang. Bei der nächsten Ausfahrt, wo der raus will, hat
er dann die Probleme, weil er mich schneiden würde.

So weit innen im KReisverkehr zu fahren ist sicher nicht zulässig.

Liebe Grüße
Hannes
--
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Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Otto Adam
2008-05-29 18:57:54 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
Post by Otto Adam
Post by Johann Mayerwieser
Sicher - und in den meisten Kreisverkehren - vor allem innerorts ist
bei korrektem Durchfahren des Kreisverkehres (max. 1 m Abstand zum
rechten Fahrbahnrand) ein höheres Tempo eh kaum möglich.
Wo kommen solche seltsamen Regelungen her?
Meine Erinnerung an die Fahrschule sagt mir was von so weit rechts wie
guenstig erscheint...
So weit wie möglich rechts, ohne zu Gefährden, Behindern.... und das
ist mit 1 m Abstand nach rechts sicher gegeben.
Finde ich nicht. 1m ist recht wenig.
Post by Johann Mayerwieser
Kreisverkehr sind meist Straßén, die nicht mehrere markierte
Fahrspuren haben, also gibt es auch keine frei Fahrspurwahl.
Es gibt dann halt nur eine - die kann man frei waehlen ;-)
Post by Johann Mayerwieser
Ist doch interessant, wenn ich bei einer Einfahrt zu einem
Kreisverkehr stehe und da kommt einer von links mit 3 m Abstand zum
Fahrbahnrand (schon auf dem Mittelkreis) - ich kann da einbiegen, ohne
diesen zum Ablenken oder Abbremsen zu nötigen, also verletze ich auch
nicht seinen Vorrang.
Du hast da eine seltsame Ansicht, die ich nicht teilen kann.
Post by Johann Mayerwieser
Bei der nächsten Ausfahrt, wo der raus will, hat
er dann die Probleme, weil er mich schneiden würde.
Wieso? Der ist ja hoffentlich eh schon lange draussen, bis Du drin bist
;-)
Post by Johann Mayerwieser
So weit innen im KReisverkehr zu fahren ist sicher nicht zulässig.
Weil Du das nicht magst, dass die Leute das tun, oder warum?

mfg
otto, faehrt geren taeglich ueber den gepflasterten Innenkreis....
Johann Mayerwieser
2008-05-29 19:53:29 UTC
Permalink
Post by Otto Adam
Post by Johann Mayerwieser
Ist doch interessant, wenn ich bei einer Einfahrt zu einem
Kreisverkehr stehe und da kommt einer von links mit 3 m Abstand zum
Fahrbahnrand (schon auf dem Mittelkreis) - ich kann da einbiegen, ohne
diesen zum Ablenken oder Abbremsen zu nötigen, also verletze ich auch
nicht seinen Vorrang.
Du hast da eine seltsame Ansicht, die ich nicht teilen kann.
Wieso - er hat seine Spur, also den Abstand zum Fahrbahnrand zu
halten, wenn er da 3 m rüberzieht, muss er blinken. Blinkt er nicht,
kann ich mich drauf verlassen, dass er parallel zum Fahrbahnrand
weiterfährt. Und wenn er 3 m vom Rad weg ist und ich brauch max. 2 m,
dann behindere ich ihn keineswegs, er aber mich, wenn er dann knapp
vor mir aus dem Kreisverkehr von innen rausfährt.
Post by Otto Adam
Post by Johann Mayerwieser
Bei der nächsten Ausfahrt, wo der raus will, hat
er dann die Probleme, weil er mich schneiden würde.
Wieso? Der ist ja hoffentlich eh schon lange draussen, bis Du drin bist
;-)
Post by Johann Mayerwieser
So weit innen im KReisverkehr zu fahren ist sicher nicht zulässig.
Weil Du das nicht magst, dass die Leute das tun, oder warum?
mfg
otto, faehrt geren taeglich ueber den gepflasterten Innenkreis....
§7 StVO:
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus diesem
Bundesgesetz nichts anderes ergibt, so weit rechts zu fahren, wie ihm
dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des
Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder
Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne
Beschädigung von Sachen möglich ist.

spätestens aber beim Rausfahren übertrittst du den
§12 StVO:
(2) Beabsichtigt der Lenker eines Fahrzeuges nach rechts einzubiegen,
so hat er das Fahrzeug auf den rechten Fahrstreifen seiner
Fahrtrichtung zu lenken, wenn du aber vom Innenkreis kommst, bis nicht
auf dem rechten Fahrstreifen.

Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Otto Adam
2008-05-29 20:56:25 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Otto Adam
Post by Johann Mayerwieser
Ist doch interessant, wenn ich bei einer Einfahrt zu einem
Kreisverkehr stehe und da kommt einer von links mit 3 m Abstand zum
Fahrbahnrand (schon auf dem Mittelkreis) - ich kann da einbiegen, ohne
diesen zum Ablenken oder Abbremsen zu nötigen, also verletze ich auch
nicht seinen Vorrang.
Du hast da eine seltsame Ansicht, die ich nicht teilen kann.
Wieso - er hat seine Spur, also den Abstand zum Fahrbahnrand zu
halten, wenn er da 3 m rüberzieht, muss er blinken. Blinkt er nicht,
kann ich mich drauf verlassen, dass er parallel zum Fahrbahnrand
weiterfährt. Und wenn er 3 m vom Rad weg ist und ich brauch max. 2 m,
dann behindere ich ihn keineswegs, er aber mich, wenn er dann knapp
vor mir aus dem Kreisverkehr von innen rausfährt.
Ah - du faehrst Rad - richtig?

Dann wirst Du es aber eh nicht schaffen, so weit an der nexten Ausfahrt
zu sein, dass ich Dich behindere wenn ich raus fahre.

Abgesehen davon, dass Du IMO so wieso nich einbiegen darfst, wenn da
einer kommt - egal wo der faehrt (innen oder aussen).
Post by Johann Mayerwieser
Post by Otto Adam
Post by Johann Mayerwieser
Bei der nächsten Ausfahrt, wo der raus will, hat
er dann die Probleme, weil er mich schneiden würde.
Wieso? Der ist ja hoffentlich eh schon lange draussen, bis Du drin bist
;-)
Post by Johann Mayerwieser
So weit innen im KReisverkehr zu fahren ist sicher nicht zulässig.
Weil Du das nicht magst, dass die Leute das tun, oder warum?
mfg
otto, faehrt geren taeglich ueber den gepflasterten Innenkreis....
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus diesem
Bundesgesetz nichts anderes ergibt, so weit rechts zu fahren, wie ihm
dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des
Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder
Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne
Beschädigung von Sachen möglich ist.
Also schoen innen, sonst kann man nicht gescheit fahren.
Post by Johann Mayerwieser
spätestens aber beim Rausfahren übertrittst du den
(2) Beabsichtigt der Lenker eines Fahrzeuges nach rechts einzubiegen,
so hat er das Fahrzeug auf den rechten Fahrstreifen seiner
Fahrtrichtung zu lenken, wenn du aber vom Innenkreis kommst, bis nicht
auf dem rechten Fahrstreifen.
Da ist nur ein Fahrstreifen in einem normalen Kreisverkehr.
Von dem einen nehme ich sowieso immer den rechten.

mfg
otto
Johann Mayerwieser
2008-05-30 06:59:32 UTC
Permalink
Post by Otto Adam
Post by Johann Mayerwieser
Post by Otto Adam
Post by Johann Mayerwieser
Ist doch interessant, wenn ich bei einer Einfahrt zu einem
Kreisverkehr stehe und da kommt einer von links mit 3 m Abstand zum
Fahrbahnrand (schon auf dem Mittelkreis) - ich kann da einbiegen, ohne
diesen zum Ablenken oder Abbremsen zu nötigen, also verletze ich auch
nicht seinen Vorrang.
Du hast da eine seltsame Ansicht, die ich nicht teilen kann.
Wieso - er hat seine Spur, also den Abstand zum Fahrbahnrand zu
halten, wenn er da 3 m rüberzieht, muss er blinken. Blinkt er nicht,
kann ich mich drauf verlassen, dass er parallel zum Fahrbahnrand
weiterfährt. Und wenn er 3 m vom Rad weg ist und ich brauch max. 2 m,
dann behindere ich ihn keineswegs, er aber mich, wenn er dann knapp
vor mir aus dem Kreisverkehr von innen rausfährt.
Ah - du faehrst Rad - richtig?
Tippfehler - Ra_n_d
Post by Otto Adam
Dann wirst Du es aber eh nicht schaffen, so weit an der nexten Ausfahrt
zu sein, dass ich Dich behindere wenn ich raus fahre.
Abgesehen davon, dass Du IMO so wieso nich einbiegen darfst, wenn da
einer kommt - egal wo der faehrt (innen oder aussen).
Der 19 sagt, dass ich einen Bevorrangten nicht zum unvermittelten
Ablenken oder abbremsen zwingen darf. Wenn der also innen fährt und
nicht blinkt, hat er sich parallel zum Fahrbahnrand zu bewegen. Damit
kann ich ganz legal einbiegen und dann kommt sein Rahrstreifenwechsel
zum Tragen.
Post by Otto Adam
Post by Johann Mayerwieser
spätestens aber beim Rausfahren übertrittst du den
(2) Beabsichtigt der Lenker eines Fahrzeuges nach rechts einzubiegen,
so hat er das Fahrzeug auf den rechten Fahrstreifen seiner
Fahrtrichtung zu lenken, wenn du aber vom Innenkreis kommst, bis nicht
auf dem rechten Fahrstreifen.
Da ist nur ein Fahrstreifen in einem normalen Kreisverkehr.
Von dem einen nehme ich sowieso immer den rechten.
Viele KReisverkehre sind mindestens 2 Fahrstreifen breit. Fahrstreifen
müssen nicht durch Bodenmarkierungen voneinander getrennt sein (Schau
dir einmal die Definition eines Fahrstreifens in der StVO an, da steht
nichts von Bodenmarkierung).

Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Peter Haas
2008-05-30 08:09:13 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
So weit wie möglich rechts, ohne zu Gefährden, Behindern.... und das
ist mit 1 m Abstand nach rechts sicher gegeben.
Kreisverkehr sind meist Straßén, die nicht mehrere markierte
Fahrspuren haben, also gibt es auch keine frei Fahrspurwahl.
Viele KReisverkehre sind mindestens 2 Fahrstreifen breit. Fahrstreifen
müssen nicht durch Bodenmarkierungen voneinander getrennt sein (Schau
dir einmal die Definition eines Fahrstreifens in der StVO an, da steht
nichts von Bodenmarkierung).
Über welche deiner Meinungen würdest du jetzt gerne weiterdiskutieren?

LG
Peter
Johann Mayerwieser
2008-05-30 15:51:38 UTC
Permalink
Post by Peter Haas
Post by Johann Mayerwieser
So weit wie möglich rechts, ohne zu Gefährden, Behindern.... und das
ist mit 1 m Abstand nach rechts sicher gegeben.
Kreisverkehr sind meist Straßén, die nicht mehrere markierte
Fahrspuren haben, also gibt es auch keine frei Fahrspurwahl.
Viele KReisverkehre sind mindestens 2 Fahrstreifen breit. Fahrstreifen
müssen nicht durch Bodenmarkierungen voneinander getrennt sein (Schau
dir einmal die Definition eines Fahrstreifens in der StVO an, da steht
nichts von Bodenmarkierung).
Über welche deiner Meinungen würdest du jetzt gerne weiterdiskutieren?
LG
Lies nochmals, versuche zu verstehen - die beiden Meinungen
widersprechen einander nicht.
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Peter Haas
2008-06-02 09:39:47 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Peter Haas
Post by Johann Mayerwieser
So weit wie möglich rechts, ohne zu Gefährden, Behindern.... und das
ist mit 1 m Abstand nach rechts sicher gegeben.
Kreisverkehr sind meist Straßén, die nicht mehrere markierte
Fahrspuren haben, also gibt es auch keine frei Fahrspurwahl.
Viele KReisverkehre sind mindestens 2 Fahrstreifen breit.
Fahrstreifen
Post by Johann Mayerwieser
Post by Peter Haas
Post by Johann Mayerwieser
müssen nicht durch Bodenmarkierungen voneinander getrennt sein (Schau
dir einmal die Definition eines Fahrstreifens in der StVO an, da steht
nichts von Bodenmarkierung).
Über welche deiner Meinungen würdest du jetzt gerne weiterdiskutieren?
LG
Lies nochmals, versuche zu verstehen - die beiden Meinungen
widersprechen einander nicht.
Also ich fasse zusammen: Kreisverkehre haben meist "nicht mehrere"
Fahrspuren, also wohl _eine_, sind aber mindestens _2_ Fahrstreifen
breit, die nicht durch Bodenmarkierung voneinander getrennt sind. Weil
sie nur eine Fahrspur haben muss man möglichst weit rechts außen fahren,
weil sie aber 2 Fahrstreifen breit sind, darfst du reinfahren wenn ein
anderes Fahrzeug innen fährt. Und da ist kein Widerspruch?

Entweder ist da _eine_ Spur, dann verletzt du im Hineinfahren den
Vorrang, oder da sind _zwei_ Spuren, dann mecker nicht herum wenn jemand
die Innere verwendet!

Im Übrigen sind die Bauweisen die ich kenne so unterschiedlich, dass
deine Aussage
Post by Johann Mayerwieser
Sicher - und in den meisten Kreisverkehren - vor allem innerorts ist
bei korrektem Durchfahren des Kreisverkehres (max. 1 m Abstand zum
rechten Fahrbahnrand) ein höheres Tempo eh kaum möglich.
viel zu stark verallgemeinert. Auch innerorts sind mir viele Anlagen
bekannt, die von nur 3 Seiten Einmündungen haben, daher in einer Richtung
nahezu gerade (ohne jemanden zu behindern) und sicher mit mehr als 30
km/h durchfahren werden können.

LG
Peter
Heinrich Moser
2008-06-02 10:50:53 UTC
Permalink
Post by Peter Haas
Post by Johann Mayerwieser
Post by Peter Haas
Post by Johann Mayerwieser
So weit wie möglich rechts, ohne zu Gefährden, Behindern.... und das
ist mit 1 m Abstand nach rechts sicher gegeben.
Kreisverkehr sind meist Straßén, die nicht mehrere markierte
Fahrspuren haben, also gibt es auch keine frei Fahrspurwahl.
Viele KReisverkehre sind mindestens 2 Fahrstreifen breit. Fahrstreifen
müssen nicht durch Bodenmarkierungen voneinander getrennt sein (Schau
dir einmal die Definition eines Fahrstreifens in der StVO an, da steht
nichts von Bodenmarkierung).
Über welche deiner Meinungen würdest du jetzt gerne weiterdiskutieren?
Lies nochmals, versuche zu verstehen - die beiden Meinungen
widersprechen einander nicht.
Also ich fasse zusammen: Kreisverkehre haben meist "nicht mehrere"
Fahrspuren, also wohl _eine_, sind aber mindestens _2_ Fahrstreifen
breit, die nicht durch Bodenmarkierung voneinander getrennt sind. Weil
sie nur eine Fahrspur haben muss man möglichst weit rechts außen fahren,
weil sie aber 2 Fahrstreifen breit sind, darfst du reinfahren wenn ein
anderes Fahrzeug innen fährt. Und da ist kein Widerspruch?
Entweder ist da _eine_ Spur, dann verletzt du im Hineinfahren den
Vorrang, oder da sind _zwei_ Spuren, dann mecker nicht herum wenn jemand
die Innere verwendet!
Ich glaube, was er sagen möchte, ist:

- Es gibt (meistens) zwei Spuren. ==> Daher verletzt man keinen
Vorrang, wenn jemand nur die innere verwendet.

- Diese zwei Spuren sind nicht durch Markierungen voneinander getrennt
("haben nicht mehrere markierte Fahrspuren"), daher dürfte die
innere eigentlich nicht verwendet werden, wenn die äußere frei
ist. ==> Daher darf man über den, der innen fahrt, meckern.

LG,
Heinzi
/ Quereinsteiger in diesem Thread
Otto Adam
2008-06-02 17:57:54 UTC
Permalink
Post by Heinrich Moser
- Es gibt (meistens) zwei Spuren. ==> Daher verletzt man keinen
Vorrang, wenn jemand nur die innere verwendet.
Es verwendet aber niemand (ich habe das wenigstens noch nie gesehen)
*nur* die innere Spur. Es wird lediglich nicht ganz aussen gefahren, von
schwungvolleren Durchfahrern.
Post by Heinrich Moser
- Diese zwei Spuren sind nicht durch Markierungen voneinander getrennt
("haben nicht mehrere markierte Fahrspuren"), daher dürfte die
innere eigentlich nicht verwendet werden, wenn die äußere frei
ist. ==> Daher darf man über den, der innen fahrt, meckern.
LG,
Heinzi
/ Quereinsteiger in diesem Thread
Und, hast Du auch eine Meinung dazu?

mfg
otto
Heinrich Moser
2008-06-02 19:38:01 UTC
Permalink
Post by Otto Adam
Post by Heinrich Moser
- Es gibt (meistens) zwei Spuren. ==> Daher verletzt man keinen
Vorrang, wenn jemand nur die innere verwendet.
Es verwendet aber niemand (ich habe das wenigstens noch nie gesehen)
*nur* die innere Spur. Es wird lediglich nicht ganz aussen gefahren, von
schwungvolleren Durchfahrern.
Post by Heinrich Moser
- Diese zwei Spuren sind nicht durch Markierungen voneinander getrennt
("haben nicht mehrere markierte Fahrspuren"), daher dürfte die
innere eigentlich nicht verwendet werden, wenn die äußere frei
ist. ==> Daher darf man über den, der innen fahrt, meckern.
LG,
Heinzi
/ Quereinsteiger in diesem Thread
Und, hast Du auch eine Meinung dazu?
Ich vermute, dass sowohl der Kreisverkehr-Schneider als auch der
In-den-besetzten-Kreisverkehr-Einfahrer eine Teilschuld bekommen
würden, wenn's wirklich kracht, und das ist eigentlich auch gar nicht
schlecht so.

LG,
Heinzi
Johann Mayerwieser
2008-06-02 18:18:10 UTC
Permalink
Post by Peter Haas
Also ich fasse zusammen: Kreisverkehre haben meist "nicht mehrere"
Fahrspuren, also wohl _eine_, sind aber mindestens _2_ Fahrstreifen
breit, die nicht durch Bodenmarkierung voneinander getrennt sind. Weil
sie nur eine Fahrspur haben muss man möglichst weit rechts außen fahren,
weil sie aber 2 Fahrstreifen breit sind, darfst du reinfahren wenn ein
anderes Fahrzeug innen fährt. Und da ist kein Widerspruch?
Wenn ich auch am Anfang dieses Threads teilweise den Begriff Fahrspur
verwendet habe, musst ich feststellen, dass es diesen in der StVO
nicht gibt.
Post by Peter Haas
Entweder ist da _eine_ Spur, dann verletzt du im Hineinfahren den
Vorrang, oder da sind _zwei_ Spuren, dann mecker nicht herum wenn jemand
die Innere verwendet!
Im Übrigen sind die Bauweisen die ich kenne so unterschiedlich, dass
deine Aussage
Post by Johann Mayerwieser
Sicher - und in den meisten Kreisverkehren - vor allem innerorts ist
bei korrektem Durchfahren des Kreisverkehres (max. 1 m Abstand zum
rechten Fahrbahnrand) ein höheres Tempo eh kaum möglich.
viel zu stark verallgemeinert. Auch innerorts sind mir viele Anlagen
bekannt, die von nur 3 Seiten Einmündungen haben, daher in einer Richtung
nahezu gerade (ohne jemanden zu behindern) und sicher mit mehr als 30
km/h durchfahren werden können.
Nur ein Kreisverkehr ist kein Platz, der in der gedachten Verlängerung
des Straßenzuges zu durchfahren ist.

Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Otto Adam
2008-06-02 19:10:41 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Nur ein Kreisverkehr ist kein Platz, der in der gedachten Verlängerung
des Straßenzuges zu durchfahren ist.
Wenn es geht wird es gemacht und manche Kreisel sind so ungeschickt
angelegt, dass die Hauptverkehrsstrasse mehr oder weniger
unbeeintraechtigt der geraden Lininenfuehrung folgen kann - macht
ueberhaupt keinen Spass sowas.

mfg
otto
Thomas Koller
2008-06-02 19:43:19 UTC
Permalink
Post by Otto Adam
Post by Johann Mayerwieser
Nur ein Kreisverkehr ist kein Platz, der in der gedachten Verlängerung
des Straßenzuges zu durchfahren ist.
Wenn es geht wird es gemacht
Jain. Von einigen wohl schon.
Wobei, es gibt auch Kreisverkehre wo es nicht geht, und trotzdem
von jemand versucht wird.

Aber nur weils jemand macht, ist es natürlich noch lange nicht erlaubt.
Post by Otto Adam
und manche Kreisel sind so ungeschickt
angelegt, dass die Hauptverkehrsstrasse mehr oder weniger
unbeeintraechtigt der geraden Lininenfuehrung folgen kann - macht
ueberhaupt keinen Spass sowas.
Es gibt auch Minikreisverkehre, die nur eine Markierung als Zentrum
haben, über die man problemlos drüberfahren könnte.

Tom
Adalbert Michelic
2008-06-02 19:56:27 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Es gibt auch Minikreisverkehre, die nur eine Markierung als Zentrum
haben, über die man problemlos drüberfahren könnte.
Ab wann ist ein Kreisverkehr ein Kreisverkehr? Begründen ein paar
eben"asphaltig" in den Boden eingelassene und rund angeordnete
Pflastersteine (ohne irgendeine Beschilderung) schon einen
ebensolchen?


Adalbert
Thomas Koller
2008-06-02 20:54:15 UTC
Permalink
Post by Adalbert Michelic
Post by Thomas Koller
Es gibt auch Minikreisverkehre, die nur eine Markierung als Zentrum
haben, über die man problemlos drüberfahren könnte.
Ab wann ist ein Kreisverkehr ein Kreisverkehr?
Sobald es eine kreisförmige oder annähernd kreisförmig verlaufende Fahrbahn
gibt, die man nur in eine Richtung befahren darf.
Post by Adalbert Michelic
Begründen ein paar
eben"asphaltig" in den Boden eingelassene und rund angeordnete
Pflastersteine (ohne irgendeine Beschilderung) schon einen
ebensolchen?
Nein, um das fahren nur in einer Richtung zu erlauben brauchts schon
eine Beschilderung.

Tom
Otto Adam
2008-06-02 20:06:48 UTC
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Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
Post by Johann Mayerwieser
Nur ein Kreisverkehr ist kein Platz, der in der gedachten Verlängerung
des Straßenzuges zu durchfahren ist.
Wenn es geht wird es gemacht
Jain. Von einigen wohl schon.
Ich halte es vor allem fuer einen Baufehler, wenn es moeglich ist,
praktisch grade durchzufahren. An solchen Kreisverkehren sind die
Vorteile des Kreisels doch recht eingeschraenkt.
Post by Thomas Koller
Wobei, es gibt auch Kreisverkehre wo es nicht geht, und trotzdem
von jemand versucht wird.
*gn* soll es geben.
Post by Thomas Koller
Aber nur weils jemand macht, ist es natürlich noch lange nicht erlaubt.
Aber ist es verboten, oder ist es nur durch das Gebot moeglichst weit
rechts zu fahren vorgegeben?
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
und manche Kreisel sind so ungeschickt
angelegt, dass die Hauptverkehrsstrasse mehr oder weniger
unbeeintraechtigt der geraden Lininenfuehrung folgen kann - macht
ueberhaupt keinen Spass sowas.
Es gibt auch Minikreisverkehre, die nur eine Markierung als Zentrum
haben, über die man problemlos drüberfahren könnte.
Keine Ahnung wofuer das gut sein soll - komme jeden Tag an einem
solchenen vorbei (Autobahnauffahrt Ansfelden -> A1 Fahrtrichtung Wien).

mfg
otto
Adalbert Michelic
2008-06-02 20:24:44 UTC
Permalink
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Es gibt auch Minikreisverkehre, die nur eine Markierung als Zentrum
haben, über die man problemlos drüberfahren könnte.
Keine Ahnung wofuer das gut sein soll - komme jeden Tag an einem
solchenen vorbei (Autobahnauffahrt Ansfelden -> A1 Fahrtrichtung Wien).
Dicke/lange LKW? Wenn ich den jetzt nicht völlig falsch im Kopf
habe, kämen die sonst entweder gar nicht oder nur mit sehr grossen
Verrenkungen durch, vor allem, wenn sie aus der zweiten Einfahrt
(also nicht von der Bundesstrasse und nicht von der Ausfahrt
Richtung Autobahn) kommen.


Adalbert
Otto Adam
2008-06-02 21:02:56 UTC
Permalink
Post by Adalbert Michelic
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Es gibt auch Minikreisverkehre, die nur eine Markierung als Zentrum
haben, über die man problemlos drüberfahren könnte.
Keine Ahnung wofuer das gut sein soll - komme jeden Tag an einem
solchenen vorbei (Autobahnauffahrt Ansfelden -> A1 Fahrtrichtung Wien).
Dicke/lange LKW? Wenn ich den jetzt nicht völlig falsch im Kopf
habe, kämen die sonst entweder gar nicht oder nur mit sehr grossen
Verrenkungen durch, vor allem, wenn sie aus der zweiten Einfahrt
(also nicht von der Bundesstrasse und nicht von der Ausfahrt
Richtung Autobahn) kommen.
Ich denke, Du hast das richtig im Kopf. Allerdings haette den Zweck auch
eine normale Einmuendung erfuellt. Vielleicht vertraegt das gepflasterte
Stueck die rubbelnden 3 Achsen der Auflieger besser?

mfg
otto
Thomas Koller
2008-06-02 21:02:35 UTC
Permalink
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Aber nur weils jemand macht, ist es natürlich noch lange nicht erlaubt.
Aber ist es verboten, oder ist es nur durch das Gebot moeglichst weit
rechts zu fahren vorgegeben?
Ich versteh jetzt den Unterschied nicht ganz. Ist es verboten auf der
Autobahn schneller als 130 zu fahren, oder ist es nur durch das Gebot
nicht schneller als 130 zu fahren vorgegeben?
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
und manche Kreisel sind so ungeschickt
angelegt, dass die Hauptverkehrsstrasse mehr oder weniger
unbeeintraechtigt der geraden Lininenfuehrung folgen kann - macht
ueberhaupt keinen Spass sowas.
Es gibt auch Minikreisverkehre, die nur eine Markierung als Zentrum
haben, über die man problemlos drüberfahren könnte.
Keine Ahnung wofuer das gut sein soll - komme jeden Tag an einem
solchenen vorbei (Autobahnauffahrt Ansfelden -> A1 Fahrtrichtung Wien).
Kenne den nicht, aber manchmal ist nicht genug Platz für einen
ordentlichen Kreis mit Mittelinsel, in dem auch größere LKW keine
Probleme bekommen. Da macht man dann die Fahrbahn in der Kurve etwas
breiter, damit die auch problemlos durchfahren können.

Tom
Otto Adam
2008-06-03 17:44:51 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Aber nur weils jemand macht, ist es natürlich noch lange nicht erlaubt.
Aber ist es verboten, oder ist es nur durch das Gebot moeglichst weit
rechts zu fahren vorgegeben?
Ich versteh jetzt den Unterschied nicht ganz. Ist es verboten auf der
Autobahn schneller als 130 zu fahren, oder ist es nur durch das Gebot
nicht schneller als 130 zu fahren vorgegeben?
Ich sehe das aehnlich dem Verbot zu telefonieren am Steuer:

War vor dem expliziten Verbot auch nicht grade erlaubt, aber wurde nicht
exekutiert, weil die Regelung offenbar zu viel Verhandlungsspielraum
ueber lies.
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
und manche Kreisel sind so ungeschickt
angelegt, dass die Hauptverkehrsstrasse mehr oder weniger
unbeeintraechtigt der geraden Lininenfuehrung folgen kann - macht
ueberhaupt keinen Spass sowas.
Es gibt auch Minikreisverkehre, die nur eine Markierung als Zentrum
haben, über die man problemlos drüberfahren könnte.
Keine Ahnung wofuer das gut sein soll - komme jeden Tag an einem
solchenen vorbei (Autobahnauffahrt Ansfelden -> A1 Fahrtrichtung Wien).
Kenne den nicht, aber manchmal ist nicht genug Platz für einen
ordentlichen Kreis mit Mittelinsel, in dem auch größere LKW keine
Probleme bekommen. Da macht man dann die Fahrbahn in der Kurve etwas
breiter, damit die auch problemlos durchfahren können.
Eh, aber da haette man (bei dem einen der mir taeglich begegnet) auch
eine ganz normale Kreuzung draus machen koennen.

mfg
otto
Thomas Koller
2008-06-03 18:17:39 UTC
Permalink
Post by Otto Adam
War vor dem expliziten Verbot auch nicht grade erlaubt, aber wurde nicht
exekutiert, weil die Regelung offenbar zu viel Verhandlungsspielraum
ueber lies.
Hmm, ich seh da die Ähnlichkeit grad nicht. Und wieso sollte telefonieren
an Steuer vor der entsprechenden Regelung verboten gewesen sein?
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Kenne den nicht, aber manchmal ist nicht genug Platz für einen
ordentlichen Kreis mit Mittelinsel, in dem auch größere LKW keine
Probleme bekommen. Da macht man dann die Fahrbahn in der Kurve etwas
breiter, damit die auch problemlos durchfahren können.
Eh, aber da haette man (bei dem einen der mir taeglich begegnet) auch
eine ganz normale Kreuzung draus machen koennen.
Man kann immer statt einem Kreisverkehr auch eine normale Kreuzung
machen. Aber dann verzichtet man auch auf die Vorteile des Kreisverkehrs,
und das will man nicht immer.

Tom
Otto Adam
2008-06-03 18:43:16 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
War vor dem expliziten Verbot auch nicht grade erlaubt, aber wurde nicht
exekutiert, weil die Regelung offenbar zu viel Verhandlungsspielraum
ueber lies.
Hmm, ich seh da die Ähnlichkeit grad nicht. Und wieso sollte telefonieren
an Steuer vor der entsprechenden Regelung verboten gewesen sein?
Weil der Fahrer alles zu unterlassen hat, was nicht direkt mit dem
Fuehren des Fahrzeugs im Zusammenang steht und ihn vom Fahren ablenken
koennte.
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Kenne den nicht, aber manchmal ist nicht genug Platz für einen
ordentlichen Kreis mit Mittelinsel, in dem auch größere LKW keine
Probleme bekommen. Da macht man dann die Fahrbahn in der Kurve etwas
breiter, damit die auch problemlos durchfahren können.
Eh, aber da haette man (bei dem einen der mir taeglich begegnet) auch
eine ganz normale Kreuzung draus machen koennen.
Man kann immer statt einem Kreisverkehr auch eine normale Kreuzung
machen. Aber dann verzichtet man auch auf die Vorteile des Kreisverkehrs,
und das will man nicht immer.
Der, den ich taeglich passiere hat keine Vorteile des Kreisverkehrs so
wie ich das sehe.

- Es gibt im "Kreisverkehr" eine Linie die wohl "Vorrang geben" bedeuten
soll, nebst passendem dreieckigen Schild
- Es ist moeglich und baulich allem Anschein nach so vorgesehen, von
einer Einfahrt zu einer Ausfahrt praktisch grade durch zu fahren
- es wird, nicht nur von mir, mit recht hoher Geschwindigkeit da grade
durch gefahren.

mfg
otto
Thomas Koller
2008-06-03 19:05:18 UTC
Permalink
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
War vor dem expliziten Verbot auch nicht grade erlaubt, aber wurde nicht
exekutiert, weil die Regelung offenbar zu viel Verhandlungsspielraum
ueber lies.
Hmm, ich seh da die Ähnlichkeit grad nicht. Und wieso sollte telefonieren
an Steuer vor der entsprechenden Regelung verboten gewesen sein?
Weil der Fahrer alles zu unterlassen hat, was nicht direkt mit dem
Fuehren des Fahrzeugs im Zusammenang steht und ihn vom Fahren ablenken
koennte.
Welche Bestimmung meinst jetzt konkret, wo das telefonieren ohne
Freisprecheinrichtung davon abgedeckt wäre?

Jede Art von Ablenkung kann offensichtlich nicht gemeint sein, sonst
wäre ja auch telefonieren mit Freisprecheinrichtung nicht erlaubt.
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Man kann immer statt einem Kreisverkehr auch eine normale Kreuzung
machen. Aber dann verzichtet man auch auf die Vorteile des Kreisverkehrs,
und das will man nicht immer.
Der, den ich taeglich passiere hat keine Vorteile des Kreisverkehrs so
wie ich das sehe.
Das muss man im Einzelfall entscheiden. Denjenigen kenn ich leider
nicht.
Post by Otto Adam
- Es gibt im "Kreisverkehr" eine Linie die wohl "Vorrang geben" bedeuten
soll, nebst passendem dreieckigen Schild
Was meinst mit "im Kreisverkehr"? Der Verkehr im Kreis hat Nachrang
gegen den Einfahrenden?
Post by Otto Adam
- Es ist moeglich und baulich allem Anschein nach so vorgesehen, von
einer Einfahrt zu einer Ausfahrt praktisch grade durch zu fahren
In dem Fall auch erlaubt?
Post by Otto Adam
- es wird, nicht nur von mir, mit recht hoher Geschwindigkeit da grade
durch gefahren.
Erlaubtermasen?

Tom
Otto Adam
2008-06-03 19:53:08 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
War vor dem expliziten Verbot auch nicht grade erlaubt, aber wurde nicht
exekutiert, weil die Regelung offenbar zu viel Verhandlungsspielraum
ueber lies.
Hmm, ich seh da die Ähnlichkeit grad nicht. Und wieso sollte telefonieren
an Steuer vor der entsprechenden Regelung verboten gewesen sein?
Weil der Fahrer alles zu unterlassen hat, was nicht direkt mit dem
Fuehren des Fahrzeugs im Zusammenang steht und ihn vom Fahren ablenken
koennte.
Welche Bestimmung meinst jetzt konkret, wo das telefonieren ohne
Freisprecheinrichtung davon abgedeckt wäre?
Die genaue Bestimmung kann ich jetzt nicht nennen. Ich kann mich nur
noch recht deutlich an die Diskussionen/Berichterstattung zur
Einfuehrung des Telefonierverbotes erinnern, da hat es immer geheissen,
dass das Telefonieren ohnehin nicht erlaubt waere, wenn man jenes Gesetz
strikt auslegen wuerde.
Post by Thomas Koller
Jede Art von Ablenkung kann offensichtlich nicht gemeint sein, sonst
wäre ja auch telefonieren mit Freisprecheinrichtung nicht erlaubt.
Sollte man es auch bleiben lassen, wenn geht.
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Man kann immer statt einem Kreisverkehr auch eine normale Kreuzung
machen. Aber dann verzichtet man auch auf die Vorteile des Kreisverkehrs,
und das will man nicht immer.
Der, den ich taeglich passiere hat keine Vorteile des Kreisverkehrs so
wie ich das sehe.
Das muss man im Einzelfall entscheiden. Denjenigen kenn ich leider
nicht.
ACK. Ich schon. bringt es nicht, IMO.
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
- Es gibt im "Kreisverkehr" eine Linie die wohl "Vorrang geben" bedeuten
soll, nebst passendem dreieckigen Schild
Was meinst mit "im Kreisverkehr"? Der Verkehr im Kreis hat Nachrang
gegen den Einfahrenden?
Genau das. Und den "Kreisverkehr" in Anfuehrungszeichen weil er IMO kein
richtiger solcher ist.
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
- Es ist moeglich und baulich allem Anschein nach so vorgesehen, von
einer Einfahrt zu einer Ausfahrt praktisch grade durch zu fahren
In dem Fall auch erlaubt?
Ja, warum nicht?
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
- es wird, nicht nur von mir, mit recht hoher Geschwindigkeit da grade
durch gefahren.
Erlaubtermasen?
Geschwindigkeitsbegrenung ist dort IIRC 50 (Zone). Das ist schon recht
flott, wenn man das ausschoepft mit dem ueblichen Toleranz-Plus (=60 am
Tacho).

mfg
otto
Er|ch T|@p@k
2008-06-03 20:20:46 UTC
Permalink
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Jede Art von Ablenkung kann offensichtlich nicht gemeint sein, sonst
wäre ja auch telefonieren mit Freisprecheinrichtung nicht erlaubt.
Sollte man es auch bleiben lassen, wenn geht.
Dann bitte auch diverse Gespräche mit Mitfahrenden ;-)

Erich
Otto Adam
2008-06-03 20:47:13 UTC
Permalink
Post by Er|ch T|@***@k
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Jede Art von Ablenkung kann offensichtlich nicht gemeint sein, sonst
wäre ja auch telefonieren mit Freisprecheinrichtung nicht erlaubt.
Sollte man es auch bleiben lassen, wenn geht.
Dann bitte auch diverse Gespräche mit Mitfahrenden ;-)
Das ist widerum ganz was anderes:

Der Mitfahrende lebt mit - das heisst er hat automatisch "Verstaendnis",
wenn der Fahre mal nicht gleich Antwortet und so verlangt das wesentlich
weniger Konzentration des Fahrers. Da war einmal eine Sendung auf OE1
(IIRC) wo das genauer beleuchtet wurde.

mfg
otto
Thomas Koller
2008-06-03 20:29:19 UTC
Permalink
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Welche Bestimmung meinst jetzt konkret, wo das telefonieren ohne
Freisprecheinrichtung davon abgedeckt wäre?
Die genaue Bestimmung kann ich jetzt nicht nennen. Ich kann mich nur
noch recht deutlich an die Diskussionen/Berichterstattung zur
Einfuehrung des Telefonierverbotes erinnern, da hat es immer geheissen,
dass das Telefonieren ohnehin nicht erlaubt waere, wenn man jenes Gesetz
strikt auslegen wuerde.
Bezweifle ich eigentlich eher. Ist aber natürlich schwer zu argumentieren,
wenn du nicht mehr genau weisst worauf sich dein Verdacht begründet.
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Jede Art von Ablenkung kann offensichtlich nicht gemeint sein, sonst
wäre ja auch telefonieren mit Freisprecheinrichtung nicht erlaubt.
Sollte man es auch bleiben lassen, wenn geht.
Kann ich auch nicht ganz nachvollziehen. Ich kann natürlich nicht
ausschliessen, dass irgendwann mal jemand auf die Idee kommt so eine
depperte Idee ins Gesetz zu schreiben, im Moment ist es aber wenigstens
noch erlaubt.

Reicht ja schon, dass sie das telefonieren in der Bim verboten haben.
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
- Es gibt im "Kreisverkehr" eine Linie die wohl "Vorrang geben" bedeuten
soll, nebst passendem dreieckigen Schild
Was meinst mit "im Kreisverkehr"? Der Verkehr im Kreis hat Nachrang
gegen den Einfahrenden?
Genau das. Und den "Kreisverkehr" in Anfuehrungszeichen weil er IMO kein
richtiger solcher ist.
Um ein richtiger Kreisverkehr zu sein brauchts ja nicht viel.
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
- Es ist moeglich und baulich allem Anschein nach so vorgesehen, von
einer Einfahrt zu einer Ausfahrt praktisch grade durch zu fahren
In dem Fall auch erlaubt?
Ja, warum nicht?
Weil man je nach Straßenfühtung das Rechtsfahrgebot verletzen könnte,
wie hier im thread schon erwähnt.
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
- es wird, nicht nur von mir, mit recht hoher Geschwindigkeit da grade
durch gefahren.
Erlaubtermasen?
Geschwindigkeitsbegrenung ist dort IIRC 50 (Zone). Das ist schon recht
flott, wenn man das ausschoepft mit dem ueblichen Toleranz-Plus (=60 am
Tacho).
Ok, 50 im Kreisverkehr seh ich jetzt nicht als so schlimm an. Kommt
aber natürlich auf den konkreten Kreisel an. Ich kenn jedenfalls
durchaus welche wo 50 noch kein Problem ist.

Tom
Otto Adam
2008-06-03 21:02:28 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Welche Bestimmung meinst jetzt konkret, wo das telefonieren ohne
Freisprecheinrichtung davon abgedeckt wäre?
Die genaue Bestimmung kann ich jetzt nicht nennen. Ich kann mich nur
noch recht deutlich an die Diskussionen/Berichterstattung zur
Einfuehrung des Telefonierverbotes erinnern, da hat es immer geheissen,
dass das Telefonieren ohnehin nicht erlaubt waere, wenn man jenes Gesetz
strikt auslegen wuerde.
Bezweifle ich eigentlich eher. Ist aber natürlich schwer zu argumentieren,
wenn du nicht mehr genau weisst worauf sich dein Verdacht begründet.
Ist richtig - wenn keinem was einfaellt dazu sollten wir das nicht
weiter vertiefen.
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Jede Art von Ablenkung kann offensichtlich nicht gemeint sein, sonst
wäre ja auch telefonieren mit Freisprecheinrichtung nicht erlaubt.
Sollte man es auch bleiben lassen, wenn geht.
Kann ich auch nicht ganz nachvollziehen. Ich kann natürlich nicht
ausschliessen, dass irgendwann mal jemand auf die Idee kommt so eine
depperte Idee ins Gesetz zu schreiben, im Moment ist es aber wenigstens
noch erlaubt.
Nein, bitte - wir haben schon genug Gesetze! Ich wollte zum Ausdruck
bringen dass jeder fuer sich eigentlich einsehen sollte, dass auch mit
Freisprecheinrichtung keine vermeidbaren Gespraeche am Steuer gefuehrt
werden sollten.
Post by Thomas Koller
Reicht ja schon, dass sie das telefonieren in der Bim verboten haben.
Obwohl ich es nicht mag, wenn in der Bim telefoniert wird, halte ich so
eine Regelung fuer voellig ueberfluessig.
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
- Es gibt im "Kreisverkehr" eine Linie die wohl "Vorrang geben" bedeuten
soll, nebst passendem dreieckigen Schild
Was meinst mit "im Kreisverkehr"? Der Verkehr im Kreis hat Nachrang
gegen den Einfahrenden?
Genau das. Und den "Kreisverkehr" in Anfuehrungszeichen weil er IMO kein
richtiger solcher ist.
Um ein richtiger Kreisverkehr zu sein brauchts ja nicht viel.
Vor dem Gesetz nicht - in der Praxis schon, IMO.
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
- Es ist moeglich und baulich allem Anschein nach so vorgesehen, von
einer Einfahrt zu einer Ausfahrt praktisch grade durch zu fahren
In dem Fall auch erlaubt?
Ja, warum nicht?
Weil man je nach Straßenfühtung das Rechtsfahrgebot verletzen könnte,
wie hier im thread schon erwähnt.
Was ich aber nicht so eng sehe wie andere.
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
- es wird, nicht nur von mir, mit recht hoher Geschwindigkeit da grade
durch gefahren.
Erlaubtermasen?
Geschwindigkeitsbegrenung ist dort IIRC 50 (Zone). Das ist schon recht
flott, wenn man das ausschoepft mit dem ueblichen Toleranz-Plus (=60 am
Tacho).
Ok, 50 im Kreisverkehr seh ich jetzt nicht als so schlimm an. Kommt
aber natürlich auf den konkreten Kreisel an. Ich kenn jedenfalls
durchaus welche wo 50 noch kein Problem ist.
Schlimm finde ich es auch nicht - es ist nur deutlich schneller als die
reelle Geschwindigkeit in anderen Kreisverkehren. Und ich werde selten
als Kreisverkehrsschleicher bezeichnet ;-)

mfg
otto
Thomas Koller
2008-06-04 05:56:36 UTC
Permalink
Post by Otto Adam
Nein, bitte - wir haben schon genug Gesetze! Ich wollte zum Ausdruck
bringen dass jeder fuer sich eigentlich einsehen sollte, dass auch mit
Freisprecheinrichtung keine vermeidbaren Gespraeche am Steuer gefuehrt
werden sollten.
Seh ich nicht so. Natürlich, wer beim autofahren nicht reden will,
der soll das so halten, den soll man auch nicht stören. Und ich seh
auch vollkommen ein wenn jemand nicht abhebt, weil er grad Auto fährt.

Aber wenn ich reden will, mach ich das auch im Auto. In Zeiten von
Flatrates ist es ja kein Problem mehr, eine kurze Sprechpause
einzulegen, wenns mal eine Verkehrssituation gibt, die etwas mehr
Aufmerksamkeit benötigt.
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
Genau das. Und den "Kreisverkehr" in Anfuehrungszeichen weil er IMO kein
richtiger solcher ist.
Um ein richtiger Kreisverkehr zu sein brauchts ja nicht viel.
Vor dem Gesetz nicht - in der Praxis schon, IMO.
Eigentlich auch in der Praxis nicht. Lediglich ein bischen mehr Platz.
Allerdings neigt man hierzulande manche Dinge allzu kompliziert anzusehen,
auch wenns eigentlich recht einfach wären.
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Weil man je nach Straßenfühtung das Rechtsfahrgebot verletzen könnte,
wie hier im thread schon erwähnt.
Was ich aber nicht so eng sehe wie andere.
Seh ich auch nicht so eng. Aber wenn man gerade über einen Kreisverkehr
drüber fährt, dann ist das unsinnig, wenns nicht gerade eine sehr
spezielle Konstellation ist.
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Ok, 50 im Kreisverkehr seh ich jetzt nicht als so schlimm an. Kommt
aber natürlich auf den konkreten Kreisel an. Ich kenn jedenfalls
durchaus welche wo 50 noch kein Problem ist.
Schlimm finde ich es auch nicht - es ist nur deutlich schneller als die
reelle Geschwindigkeit in anderen Kreisverkehren.
Klar, ist ja auch ein durchaus erwünschter Nebeneffekt eines Kreisverkehrs
dass man nicht ganz ungebremst drüberbraust.

Tom
Heinrich Moser
2008-06-06 12:41:31 UTC
Permalink
Hi!
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
Nein, bitte - wir haben schon genug Gesetze! Ich wollte zum Ausdruck
bringen dass jeder fuer sich eigentlich einsehen sollte, dass auch mit
Freisprecheinrichtung keine vermeidbaren Gespraeche am Steuer gefuehrt
werden sollten.
Seh ich nicht so. Natürlich, wer beim autofahren nicht reden will,
der soll das so halten, den soll man auch nicht stören. Und ich seh
auch vollkommen ein wenn jemand nicht abhebt, weil er grad Auto fährt.
Aber wenn ich reden will, mach ich das auch im Auto. In Zeiten von
Flatrates ist es ja kein Problem mehr, eine kurze Sprechpause
einzulegen, wenns mal eine Verkehrssituation gibt, die etwas mehr
Aufmerksamkeit benötigt.
Studien zu dem Thema gab es ja schon zuhauf (Google "studie
telefonieren auto"); die Ablenkung durch Telefonieren *mit*
Freisprecheinrichtung gilt (überraschenderweise) als vergleichbar mit
einer Alkoholisierung von 0.8 Promille.

Das ist, wie so oft, einfach eine Risiko-Nutzen-Abwägung. Ich bin auch
froh darüber, lange Autobahnfahrten für etwas sinnvolles nutzen zu
können, verstehe aber auch Leute, die für sich selbst entscheiden,
lieber darauf verzichten.

Ärgerlich wäre nur, wenn letztere Gruppe der ersteren Gruppe das
Telefonieren verbieten wollen würde, aber glücklicherweise gibt es da
gerade keine ernstzunehmenden Bestrebungen in diese Richtung...

LG,
Heinzi
Hans-Christian Grosz
2008-06-06 16:54:33 UTC
Permalink
Post by Heinrich Moser
Das ist, wie so oft, einfach eine Risiko-Nutzen-Abwägung. Ich bin auch
froh darüber, lange Autobahnfahrten für etwas sinnvolles nutzen zu
können, verstehe aber auch Leute, die für sich selbst entscheiden,
lieber darauf verzichten.
Ärgerlich wäre nur, wenn letztere Gruppe der ersteren Gruppe das
Telefonieren verbieten wollen würde, aber glücklicherweise gibt es da
gerade keine ernstzunehmenden Bestrebungen in diese Richtung...
Für Dich vielleicht.

Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass Freisprechanlagen genauso
ablenken wie Handy-am-Ohr.

Und zu sagen, dass es auf der Autobahn "eh relativ sicher" ist, dass
liegt wohl in der gleichen Lade wie der Säufer, der mit 1,2 Promille
sicherer fährt, weil er weniger zittert und nicht nervös ist.

Nur wird bei den Unfällen wohl selten geprüft, ob jemand telefonierte,
der Alkoholgehalt lässt sich leicht messen und daher besser
quantifizieren.

PS: Und dann kann auch noch jeder im Alltagsverkehr beobachten, dass
suspekte Autofahrer, die über Spurlinien schlängeln oder sonstige
obstruse Fahrweisen an den Tag legen, sehr häufig ein Handy ans Ohr
halten...

HC
Katharina Fuhrmann
2008-06-06 22:17:29 UTC
Permalink
Post by Hans-Christian Grosz
PS: Und dann kann auch noch jeder im Alltagsverkehr beobachten, dass
suspekte Autofahrer, die über Spurlinien schlängeln oder sonstige
obstruse Fahrweisen an den Tag legen, sehr häufig ein Handy ans Ohr
halten...
Genau! Ans Ohr halten!
Mir ist auch schon passiert, daß ich mich mit Freisprech verfahren
hab, weil ich eigentlich ja woanders hin wollte...
Aber das ist mir auch schon ohne Freisprech (sprich ohne Telefonat!)
passiert. :-)

Kathi (die es immer so traurig findet, wenn jemand seinen letzten Cent
für den BMW/Mercedes/Porsche/Audi und das Schicki-Micki-Handy ausgeben
muß, so daß leider nichts mehr für eine Freisprech übrig bleibt...)
Hans-Christian Grosz
2008-06-06 23:54:01 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Genau! Ans Ohr halten!
Kathi (die es immer so traurig findet, wenn jemand seinen letzten Cent
für den BMW/Mercedes/Porsche/Audi und das Schicki-Micki-Handy ausgeben
muß, so daß leider nichts mehr für eine Freisprech übrig bleibt...)
Warum erzählst mir das? Wie Du gelesen hast, finde ich beide Varianten
- mit und ohne Freisprecher - praktisch gleichwertig. :)

Das Problem ist ja nicht das einhändige Fahren, sondern die mangelnde
Konzentration.

HC
Johann Mayerwieser
2008-06-07 13:26:06 UTC
Permalink
Post by Hans-Christian Grosz
Post by Katharina Fuhrmann
Genau! Ans Ohr halten!
Kathi (die es immer so traurig findet, wenn jemand seinen letzten Cent
für den BMW/Mercedes/Porsche/Audi und das Schicki-Micki-Handy ausgeben
muß, so daß leider nichts mehr für eine Freisprech übrig bleibt...)
Warum erzählst mir das? Wie Du gelesen hast, finde ich beide Varianten
- mit und ohne Freisprecher - praktisch gleichwertig. :)
Nicht ganz - beim Freisprecher, der auf der Süd zwischen Vösendorf und
Guntramsdorf auf der 2. oder 3. Spur mit 80 dahinfährt, erkennst
nicht, dass das Telefonieren schuld ist, während der mit dem Handy am
Ohr für sein blockieren von 2-3 Fahrspuren sichtbar entschuldigt ist.

Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Wolfgang Cernohorsky
2008-06-09 06:52:06 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Nicht ganz - beim Freisprecher, der auf der Süd zwischen Vösendorf und
Guntramsdorf auf der 2. oder 3. Spur mit 80 dahinfährt, erkennst
nicht, dass das Telefonieren schuld ist, während der mit dem Handy am
Ohr für sein blockieren von 2-3 Fahrspuren sichtbar entschuldigt ist.
Nicht entschuldigt.
Eher die sichtbare Ursache für sein Verhalten.
--
Wolfgang (C)ernohorsky
Johann Mayerwieser
2008-06-07 08:13:14 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Kathi (die es immer so traurig findet, wenn jemand seinen letzten Cent
für den BMW/Mercedes/Porsche/Audi und das Schicki-Micki-Handy ausgeben
muß, so daß leider nichts mehr für eine Freisprech übrig bleibt...)
Und für die Kindersitze auch nichts.

Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Katharina Fuhrmann
2008-06-07 10:35:32 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Katharina Fuhrmann
Kathi (die es immer so traurig findet, wenn jemand seinen letzten Cent
für den BMW/Mercedes/Porsche/Audi und das Schicki-Micki-Handy ausgeben
muß, so daß leider nichts mehr für eine Freisprech übrig bleibt...)
Und für die Kindersitze auch nichts.
Ja!

Hin und wieder bin ich in Versuchung zu fragen, ob ich einen Euro
spenden soll, weil ich zwar eine ältere, unschicke, zerbeulte Karre
hab, aber mir immerhin noch einen Kindersitz leisten könnte.

Wie wärs? Machen wir ein Pickerl: "Alt, aber immerhin kann ich mir
noch einen Kindersitz leisten?"

Kathi (die NOCH keinen braucht, aber hofft, daß sich das mal ändern wird)
Thomas Koller
2008-06-07 09:05:12 UTC
Permalink
Post by Hans-Christian Grosz
Post by Heinrich Moser
Ärgerlich wäre nur, wenn letztere Gruppe der ersteren Gruppe das
Telefonieren verbieten wollen würde, aber glücklicherweise gibt es da
gerade keine ernstzunehmenden Bestrebungen in diese Richtung...
Für Dich vielleicht.
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass Freisprechanlagen genauso
ablenken wie Handy-am-Ohr.
Wenn dich persönlich das telefonieren so mitnimmt/ablenkt, dann kannst
es ja auch sein lassen. Niemand will dich dazu verpflichten, während
dem Autofahren ein Gespräch annehmen zu müssen. (Ausser vielleicht
dein Chef, wenn du einen entsprechenden Job hast. ;-) )

Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass lästige Beifahrer genauso ablenken
wie Handy-am-Ohr, oder sogar noch mehr. Soll man deswegen generell
verbieten lästige Beifahrer mitzunehmen?
Post by Hans-Christian Grosz
Und zu sagen, dass es auf der Autobahn "eh relativ sicher" ist, dass
liegt wohl in der gleichen Lade wie der Säufer, der mit 1,2 Promille
sicherer fährt, weil er weniger zittert und nicht nervös ist.
Eine Beschränkung "auf der Autobahn" würde ich auch für unsinnig
halten. Aber ebenso übertrieben halte ich eine "sprechen sie während
der Fahrt nicht mit dem Fahrer"-Regelung. Unter bewusstem Inkaufnehmen
dass es natürlich eine gewisse Ablenkung bedeutet.

Aber wenn man derart rigoros sein wollte, das man jede Risikoerhöhung
verbeitet, müsste man vielen Menschen überhaupt die Fahrerlaubnis
entziehen, und das ist etwas was ich keinesfalls will.
Post by Hans-Christian Grosz
Nur wird bei den Unfällen wohl selten geprüft, ob jemand telefonierte,
der Alkoholgehalt lässt sich leicht messen und daher besser
quantifizieren.
Genau. Gilt ebenso für Müdigkeit, Musik, ...
Post by Hans-Christian Grosz
PS: Und dann kann auch noch jeder im Alltagsverkehr beobachten, dass
suspekte Autofahrer, die über Spurlinien schlängeln oder sonstige
obstruse Fahrweisen an den Tag legen, sehr häufig ein Handy ans Ohr
halten...
Das widerspricht dann natürlich deiner eigenen Erfahrung dass telefonieren
mit Freisprechanlage ebenso ablenkt, denn dann müssten die ja auch
obstruse Fahrweisen an den Tag legen, und die ohne Freisprechanlage
würden nicht weiter auffallen.

Tom
Hans-Christian Grosz
2008-06-07 09:34:57 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Wenn dich persönlich das telefonieren so mitnimmt/ablenkt, dann kannst
es ja auch sein lassen.
"Wenn dich der Alkohol so mitnimmt, brauchst ja nichts trinken vorm
Autofahren" - oder ähnlich klingt diese Argumentationsschiene.
Post by Thomas Koller
Aber wenn man derart rigoros sein wollte, das man jede Risikoerhöhung
verbeitet, müsste man vielen Menschen überhaupt die Fahrerlaubnis
entziehen, und das ist etwas was ich keinesfalls will.
Nur so konservativ wie momentan muss es mMn nicht ewig weitergehen.

Erst unlängst wurde ich fast von einem 70-jährigen im 3,5t-LKW
"abgeschossen", der mich auf breiter, gut einsichtiger Vorrangstrasse
übersehen hat und 10m vor mir aus der Seitengasse aufs Gas steigt. Zum
Glück war die Gegenfahrbahn fürs Ausweichen frei.
Post by Thomas Koller
Das widerspricht dann natürlich deiner eigenen Erfahrung dass telefonieren
mit Freisprechanlage ebenso ablenkt, denn dann müssten die ja auch
obstruse Fahrweisen an den Tag legen, und die ohne Freisprechanlage
würden nicht weiter auffallen.
Nö, das sagte nichts über meine Erfahrung mit Freisprechanlage aus.
Bitte nichts hineininterpretieren, nur weil es Deinen Argumenten
besser passt.

HC
Thomas Koller
2008-06-07 12:01:12 UTC
Permalink
Post by Hans-Christian Grosz
Post by Thomas Koller
Wenn dich persönlich das telefonieren so mitnimmt/ablenkt, dann kannst
es ja auch sein lassen.
"Wenn dich der Alkohol so mitnimmt, brauchst ja nichts trinken vorm
Autofahren" - oder ähnlich klingt diese Argumentationsschiene.
Ja, die Argumentation ist durchaus ähnlich.

Und ähnlich wie beim sprechen während dem Fahren, gibts ja durchaus auch
beim Alkohol Bestrebungen das völlig zu untersagen. Also 0.0 Promille,
keine Rumkugeln oder Pfiff Bier mehr vor Fahrtantritt.

Vom Gesetz her ist sprechen noch erlaubt, sprechen über Telefon mit
Freisprecheinrichtung auch, über Telefon ohne Freisprecheinrichtung aber
nichtmehr.

Und beim Alkohol ist es nicht viel anders. Es wurde halt eine Kompromiss-
lösung gefunden, bei 0.5 Promille. Wenn ich mein kleines Bier beim
Mittagessen trinke, ist das völlig ok, so wie auch das telefonieren
mit Freisprecheinrichtung.

Und wenn dich der Alkohol so mitnimmt, dass du auch das kleine Bier
nicht verträgst, oder vom telefonieren so abgelenkt wirst, dann solltest
das auch tatsächlich beim Autofahren vermeiden.
Post by Hans-Christian Grosz
Post by Thomas Koller
Aber wenn man derart rigoros sein wollte, das man jede Risikoerhöhung
verbeitet, müsste man vielen Menschen überhaupt die Fahrerlaubnis
entziehen, und das ist etwas was ich keinesfalls will.
Nur so konservativ wie momentan muss es mMn nicht ewig weitergehen.
Erst unlängst wurde ich fast von einem 70-jährigen im 3,5t-LKW
"abgeschossen", der mich auf breiter, gut einsichtiger Vorrangstrasse
übersehen hat und 10m vor mir aus der Seitengasse aufs Gas steigt. Zum
Glück war die Gegenfahrbahn fürs Ausweichen frei.
Ich nehm an man darf in diese Geschichte wieder nichts reininterpretieren,
und du schreibst das nur so ohne jede Aussagekraft hin, und dir gehts
nicht darum diesem 70-jährigen die Fahrerlaubnis abzusprechen?
Post by Hans-Christian Grosz
Post by Thomas Koller
Das widerspricht dann natürlich deiner eigenen Erfahrung dass telefonieren
mit Freisprechanlage ebenso ablenkt, denn dann müssten die ja auch
obstruse Fahrweisen an den Tag legen, und die ohne Freisprechanlage
würden nicht weiter auffallen.
Nö, das sagte nichts über meine Erfahrung mit Freisprechanlage aus.
Bitte nichts hineininterpretieren, nur weil es Deinen Argumenten
besser passt.
Ok, du hast irgendeinen Unsinn geschrieben, den man lieber nicht
interpretieren soll, da du ohnehin nichts aussagen willst?
Besser so?

Falls nicht, was wolltest denn nun mit deinem Beispiel aussagen? Wie
_darf_ man es denn deiner Meinung nach interpretieren?

Tom
Hans-Christian Grosz
2008-06-07 12:11:51 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Und wenn dich der Alkohol so mitnimmt, dass du auch das kleine Bier
nicht verträgst, oder vom telefonieren so abgelenkt wirst, dann solltest
das auch tatsächlich beim Autofahren vermeiden.
Ja, volle Zustimmung.

Leider halten sich zuviele Autofahrer nicht daran, sondern bestenfalls
an "eindeutig festgelegte Limits" bzw. Gesetze wie 0,5%o.
Post by Thomas Koller
Ich nehm an man darf in diese Geschichte wieder nichts reininterpretieren,
und du schreibst das nur so ohne jede Aussagekraft hin, und dir gehts
nicht darum diesem 70-jährigen die Fahrerlaubnis abzusprechen?
Doch, bzw. nicht wegen dem einzelnen Vorfall, aber in der Altersgrenze
sollte man durchaus überlegen, gelegentliche Begutachtung durch einen
Arzt vorzuschreiben.

HC
Thomas Koller
2008-06-07 12:33:19 UTC
Permalink
Post by Hans-Christian Grosz
Post by Thomas Koller
Aber wenn man derart rigoros sein wollte, das man jede Risikoerhöhung
verbeitet, müsste man vielen Menschen überhaupt die Fahrerlaubnis
entziehen, und das ist etwas was ich keinesfalls will.
Nur so konservativ wie momentan muss es mMn nicht ewig weitergehen.
Ja, sehe ich eigentlich auch so.

Oder vielleicht auch nicht, ich hab irgendwie den leisen Verdacht,
dass du mit "konservativ" in dem Zusammenhang nicht "auf der sicheren
Seite liegend", also "im Zweifel die Fahrerlaubnis einfach entziehen"
meinen könntest.

Tom
Hans-Christian Grosz
2008-06-07 13:11:18 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Post by Hans-Christian Grosz
Nur so konservativ wie momentan muss es mMn nicht ewig weitergehen.
Ja, sehe ich eigentlich auch so.
Oder vielleicht auch nicht, ich hab irgendwie den leisen Verdacht,
dass du mit "konservativ" in dem Zusammenhang nicht "auf der sicheren
Seite liegend", also "im Zweifel die Fahrerlaubnis einfach entziehen"
meinen könntest.
Ja, das "konservativ" war z.B. hinsichtlich der Meinung "man kann doch
armen alten Leuten nicht ihren Führerschein entziehen" gemeint, bzw.
"das hamma immer schon so/anders gemacht" :)

HC
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2008-06-07 11:14:39 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Wenn dich persönlich das telefonieren so mitnimmt/ablenkt, dann kannst
es ja auch sein lassen.
Das tut er vielleicht ja auch. Gefaehrdet wird man im Strassenverkehr
allerdings auch durch andere Verkehrsteilnehmer.
Post by Thomas Koller
Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass lästige Beifahrer genauso
ablenken wie Handy-am-Ohr, oder sogar noch mehr. Soll man deswegen
generell verbieten lästige Beifahrer mitzunehmen?
Als Fahrer sollte man ihnen, wenn sie die eigene Verkehrsicherheit
beeintraechtigen, entweder den Mund verbieten, oder sie bei naechster
Gelegenheit vor die Tuere setzen. Mir ist klar, das ist nur bedingt
praxistauglich, aber _Rechtfertigung_ gibt es halt keine dafuer, in so
einer Situation einfach weiterzufahren.

Zum Telefonieren mit Freisprecheinrichtungen: es gibt aktuelle
Forschung, die zu recht interessanten Ergebnissen kommt. Auf Deutsch
wird das zum Beispiel in
<http://www.focus.de/wissen/wissenschaft/mensch/konzentration_aid_264044.html>
zusammengefasst, etwas ausfuehrlicher, aber auf Englisch in
<http://www.sciencedaily.com/releases/2001/07/010727094311.htm>.
Sieht man auf den Seiten der Carnegie Mellon Universitaet nach, kommt
man unter anderem zu <http://coglab.psy.cmu.edu/project_set.htm>. Das
scheint doch recht fundierte Arbeit zu sein.
Post by Thomas Koller
wenn man derart rigoros sein wollte, das man jede Risikoerhöhung
verbeitet, müsste man vielen Menschen überhaupt die Fahrerlaubnis
entziehen, und das ist etwas was ich keinesfalls will.
Irgendwo muss man eine Grenze ziehen, stimmt - risikoloses Autofahren
ist niemals moeglich. Man sollte sich halt bewusst sein, dass (gerade)
Freisprecheinrichtungen sehr wohl mehr ablenken, als ein Beifahrer oder
Hintergrundmusik und sie dementsprechend sparsam verwenden.

Servus,
Stefan
--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich

Stefan - keiner darbt warmer geschweige denn armer.
(Sloganizer)
Hans-Christian Grosz
2008-06-07 11:59:16 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Als Fahrer sollte man ihnen, wenn sie die eigene Verkehrsicherheit
beeintraechtigen, entweder den Mund verbieten, oder sie bei naechster
Gelegenheit vor die Tuere setzen. Mir ist klar, das ist nur bedingt
praxistauglich, aber _Rechtfertigung_ gibt es halt keine dafuer, in so
einer Situation einfach weiterzufahren.
Warum nicht? Wenn der Beifahrer ein Risiko ist, darf er eben nicht
mitfahren.

Am meisten stört mich am aktuellen Telefonierverbot, dass die Leute
immer mehr der Meinung sind, sie dürfen "alles und in jedem Zustand
Autofahren", wenn es nicht ausdrücklich verboten ist.

IIRC gibts sehrwohl ein Gesetz, demzufolge (frei formuliert) alles
passen muss, d.h. z.B. brauchbares Schuhwerk um nicht von den Pedalen
abzurutschen usw. Ähnlich wie mit der angepassten Fahrweise wird das
leider allgemein ignoriert, weil viele lieber nicht denken wollen,
sondern davon ausgehen, dass eh alles erlaubt ist, was nicht
ausdrücklich verboten.

HC
Hans-Christian Grosz
2008-06-07 12:06:31 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
ist niemals moeglich. Man sollte sich halt bewusst sein, dass (gerade)
Freisprecheinrichtungen sehr wohl mehr ablenken, als ein Beifahrer oder
Hintergrundmusik und sie dementsprechend sparsam verwenden.
Das Problem ist wohl eher, dass der Telefonpartner unverlangt anruft -
auch während der Autofahrt - und viele Leute es dann nicht schaffen,
ein Telefonat abzulehnen...

HC
Thomas Koller
2008-06-07 12:17:43 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Wenn dich persönlich das telefonieren so mitnimmt/ablenkt, dann kannst
es ja auch sein lassen.
Das tut er vielleicht ja auch.
und will ihm auch keiner absprechen.
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Gefaehrdet wird man im Strassenverkehr
allerdings auch durch andere Verkehrsteilnehmer.
Ja klar. Die Lösung, deshalb diese anderen Verkehrsteilnehmer vom
Verkehr auszuschliessen, und nur mehr jeweils einen Einzelnen fahren
zu lassen ist für mich aber übertrieben.
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass lästige Beifahrer genauso
ablenken wie Handy-am-Ohr, oder sogar noch mehr. Soll man deswegen
generell verbieten lästige Beifahrer mitzunehmen?
Als Fahrer sollte man ihnen, wenn sie die eigene Verkehrsicherheit
beeintraechtigen, entweder den Mund verbieten, oder sie bei naechster
Gelegenheit vor die Tuere setzen.
Das seh ich anders. Es wird eigentlich immer betont, dass man
Fahrgemeinschaften bilden soll, und nicht die Autos nur als Einzel-
beförderungsmittel zu misbrauchen. Ist für die Umwelt einfach besser.

Ist ja nicht so, dass ich deshalb das Verkehrsgeschehen nicht mehr
mitbekommen würde. Ich werd lediglich etwas mehr abgelenkt als beim
telefonieren mit Freisprecheinrichtung.
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Mir ist klar, das ist nur bedingt praxistauglich,
Ja, genauso sehe ich das. "Bedingt" ist imho allerdings noch etwas
zu harmlos ausgedrückt.
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
aber _Rechtfertigung_ gibt es halt keine dafuer, in so
einer Situation einfach weiterzufahren.
Wie gesagt, das seh ich anders. Ich schmeiss nicht einfach jemand
an der Autobahn raus, nur weil er etwas anstrengend ist.
Beim telefonieren ist es allerdings einfacher, da kann ich einfach
auflegen und kann den Klingelton ausschalten, sollte da mal wirklich
jemand besonders anstrengend sein.
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
wenn man derart rigoros sein wollte, das man jede Risikoerhöhung
verbeitet, müsste man vielen Menschen überhaupt die Fahrerlaubnis
entziehen, und das ist etwas was ich keinesfalls will.
Irgendwo muss man eine Grenze ziehen, stimmt - risikoloses Autofahren
ist niemals moeglich.
Full Ack, genau darauf will ich hinaus. Und sieht wohl auch der Gesetzgeber
ähnlich.
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Man sollte sich halt bewusst sein, dass (gerade)
Freisprecheinrichtungen sehr wohl mehr ablenken, als ein Beifahrer oder
Hintergrundmusik und sie dementsprechend sparsam verwenden.
Dann nehm ich wohl manchmal die falschen Beifahrer mit, welche deine
Theorie widerlegen. Und beim Autofahren hör ich auch weiterhin nicht
nur Hintergrundmusik, sondern auch "echte" Musik.

Tom
Josef Eschberger
2008-06-07 21:28:25 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Ich versteh jetzt den Unterschied nicht ganz. Ist es verboten auf der
Autobahn schneller als 130 zu fahren, oder ist es nur durch das Gebot
nicht schneller als 130 zu fahren vorgegeben?
So wie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet ist auch die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen in der StVO vorgegeben. Es
bedarf daher keinerlei zusätzliche Verbots- oder Gebotsverkehrszeichen
außer der Beschilderung "Autobahn".

J.E.
Thomas Koller
2008-06-08 08:57:46 UTC
Permalink
Post by Josef Eschberger
Post by Thomas Koller
Ich versteh jetzt den Unterschied nicht ganz. Ist es verboten auf der
Autobahn schneller als 130 zu fahren, oder ist es nur durch das Gebot
nicht schneller als 130 zu fahren vorgegeben?
So wie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet ist auch die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen in der StVO vorgegeben. Es
bedarf daher keinerlei zusätzliche Verbots- oder Gebotsverkehrszeichen
außer der Beschilderung "Autobahn".
Ok, wenn es in dem Sinn gemeint ist. Ja, auch im Kreisverkehr ist
es durch die StVO vorgegeben, es bedarf dazu keinerlei zusätzlicher
Verbots- oder Gebotsverkehrszeichen, nichtmal eine Beschilderung
"Kreisverkehr", Kurvenschneiden ist schliesslich nicht nur in einem
Kreisverkehr verboten, sondern auch auf einer normalen Landstraße.

Tom
Otto Adam
2008-06-08 09:18:04 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Kurvenschneiden ist schliesslich nicht nur in einem
Kreisverkehr verboten, sondern auch auf einer normalen Landstraße.
Echt - ist es verboten den fuer meine Richtung vorgesehenen Raum zur
Gaenze zu nutzen, auf der Landstrasse?

mfg
otto
Johann Mayerwieser
2008-06-08 09:47:40 UTC
Permalink
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Kurvenschneiden ist schliesslich nicht nur in einem
Kreisverkehr verboten, sondern auch auf einer normalen Landstraße.
Echt - ist es verboten den fuer meine Richtung vorgesehenen Raum zur
Gaenze zu nutzen, auf der Landstrasse?
Ja - siehe Rechtsfahrgebot.
Abgesehen davon kann man in den meisten Kreisverkehre noch Reste von
Sperrflächenmarkierungen erkennen. Für deren Abtragung sind aber nicht
die LKW schuld, die diese auf Grund ihrer Maße nutzen müssen.

Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Otto Adam
2008-06-08 10:15:05 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Kurvenschneiden ist schliesslich nicht nur in einem
Kreisverkehr verboten, sondern auch auf einer normalen Landstraße.
Echt - ist es verboten den fuer meine Richtung vorgesehenen Raum zur
Gaenze zu nutzen, auf der Landstrasse?
Ja - siehe Rechtsfahrgebot.
So klar lese ich das da nicht heraus:

| Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus diesem Bundesgesetz
| nichts anderes ergibt, so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter
| Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar
| und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer
| Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von
| Sachen möglich ist.

Die Leichtigkeit und Fluessigkeit verbessert sich IMO eindeutig, wenn
ich auf Landstrassen in den Kurven meinen Fahrstreifen ausnuetze.
Post by Johann Mayerwieser
Abgesehen davon kann man in den meisten Kreisverkehre noch Reste von
Sperrflächenmarkierungen erkennen. Für deren Abtragung sind aber nicht
die LKW schuld, die diese auf Grund ihrer Maße nutzen müssen.
Hm. Vielleicht haben die woanders (Ostoesterreich?) gerne mal zu
Sperrflaechenmarkierungen gegriffen, hier in OOE sehe ich eigentlich nie
wo so Markierungen.

mfg
otto
Wolfgang Cernohorsky
2008-06-09 06:55:14 UTC
Permalink
Post by Otto Adam
Die Leichtigkeit und Fluessigkeit verbessert sich IMO eindeutig, wenn
ich auf Landstrassen in den Kurven meinen Fahrstreifen ausnuetze.
Wennst auf deinem Fahrstreifen bleibst und mit keinem Fahrzeugteil über
die Mittellinie rausragst, sehe ich das nicht als klassisches
Kurvenschneiden.
Nur viele denken offensichtlich, "Ha, ich bin mit meinen Rädern eh noch
auf meiner Fahrbahnseite. Passt also eh alles"...
--
Wolfgang (C)ernohorsky
Otto Adam
2008-06-09 18:10:36 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Cernohorsky
Post by Otto Adam
Die Leichtigkeit und Fluessigkeit verbessert sich IMO eindeutig, wenn
ich auf Landstrassen in den Kurven meinen Fahrstreifen ausnuetze.
Wennst auf deinem Fahrstreifen bleibst und mit keinem Fahrzeugteil über
die Mittellinie rausragst, sehe ich das nicht als klassisches
Kurvenschneiden.
So habe ich das gemeint. Ja.
Post by Wolfgang Cernohorsky
Nur viele denken offensichtlich, "Ha, ich bin mit meinen Rädern eh noch
auf meiner Fahrbahnseite. Passt also eh alles"...
Das mache ich nur, wenn es sicher keiner sieht. ;-)

mfg
otto

Johann Mayerwieser
2008-06-09 09:32:04 UTC
Permalink
Post by Otto Adam
Post by Johann Mayerwieser
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
Kurvenschneiden ist schliesslich nicht nur in einem
Kreisverkehr verboten, sondern auch auf einer normalen Landstraße.
Echt - ist es verboten den fuer meine Richtung vorgesehenen Raum zur
Gaenze zu nutzen, auf der Landstrasse?
Ja - siehe Rechtsfahrgebot.
| Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus diesem Bundesgesetz
| nichts anderes ergibt, so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter
| Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar
| und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer
| Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von
| Sachen möglich ist.
Die Leichtigkeit und Fluessigkeit verbessert sich IMO eindeutig, wenn
ich auf Landstrassen in den Kurven meinen Fahrstreifen ausnuetze.
Um zum Kreisverkehr zurückzukommen:
Meiner Ansicht nach sollten die großzügigen KReisverkehre, wie man sie
vor allem Überland antrifft, anders markiert werden und zwar:
Jede Einfahrt sollte mit einer Bodenmarkierung in den KReisverkehr
geführt werden und vor der nächsten Ausfahrt mit der schon im
Kreisverkehr befindlichen Spur vereinigt werden. Dann hat man dort
Reißverschlusssystem und damit der Leichtigkeit und Flüssigkeit des
Verkehrs wirklich einen Dienst geleistet. Ich denke da vor allem an
Kreisverkehre wie der an der B11, wo es nach Laxenburg und
Biedermannsdorf abgeht, zu Zeiten vor der Erföffnung der S1.

Außerdem sollte man bei Kreisverkehreinfahrten generell das
Reißverschlusssystem überlegen.

Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Peter Haas
2008-06-03 08:31:19 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Auch innerorts sind mir viele Anlagen bekannt, die von nur 3 Seiten
Einmündungen haben, daher in einer Richtung nahezu gerade (ohne
jemanden zu behindern) und sicher mit mehr als 30 km/h durchfahren
werden können.
Nur ein Kreisverkehr ist kein Platz, der in der gedachten Verlängerung
des Straßenzuges zu durchfahren ist.
Auch dann nicht, wenn das unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und
Verordnungen aufgrund der baulichen Ausgestaltung des Kreisverkehrs möglich
ist? Z.B. mit einem einspurigen KFZ ...

LG
Peter
Johann Mayerwieser
2008-06-03 08:36:37 UTC
Permalink
Post by Peter Haas
Post by Johann Mayerwieser
Auch innerorts sind mir viele Anlagen bekannt, die von nur 3 Seiten
Einmündungen haben, daher in einer Richtung nahezu gerade (ohne
jemanden zu behindern) und sicher mit mehr als 30 km/h durchfahren
werden können.
Nur ein Kreisverkehr ist kein Platz, der in der gedachten Verlängerung
des Straßenzuges zu durchfahren ist.
Auch dann nicht, wenn das unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und
Verordnungen aufgrund der baulichen Ausgestaltung des Kreisverkehrs möglich
ist? Z.B. mit einem einspurigen KFZ ...
Nachdem ein Kreisverkehr in der StVO als solcher definiert ist, gelten
nicht die Regeln für das Durchfahren eines Platzes. Scheint mir ganz
einfach.

Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Peter Haas
2008-06-03 08:38:03 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Auch innerorts sind mir viele Anlagen bekannt, die von nur 3 Seiten
Einmündungen haben, daher in einer Richtung nahezu gerade (ohne
jemanden zu behindern) und sicher mit mehr als 30 km/h durchfahren
werden können.
Nur ein Kreisverkehr ist kein Platz, der in der gedachten Verlängerung
des Straßenzuges zu durchfahren ist.
Auch dann nicht, wenn das unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und
Verordnungen aufgrund der baulichen Ausgestaltung des Kreisverkehrs
möglich ist? Z.B. mit einem einspurigen KFZ ...

Dadurch geht natürlich der Hauptvorteil des Kreisverkehrs verloren,
nämlich den Verkehrsfluss zu bremsen und dadurch an den Kreuzungen die
folgenschweren Unfälle mit hoher Geschwindigkeit zu reduzieren.

LG
Peter
Peter Haas
2008-06-02 09:42:28 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Peter Haas
Post by Johann Mayerwieser
So weit wie möglich rechts, ohne zu Gefährden, Behindern.... und das
ist mit 1 m Abstand nach rechts sicher gegeben.
Kreisverkehr sind meist Straßén, die nicht mehrere markierte
Fahrspuren haben, also gibt es auch keine frei Fahrspurwahl.
Viele KReisverkehre sind mindestens 2 Fahrstreifen breit.
Fahrstreifen müssen nicht durch Bodenmarkierungen voneinander
getrennt sein (Schau dir einmal die Definition eines Fahrstreifens
in der StVO an, da steht nichts von Bodenmarkierung).
Über welche deiner Meinungen würdest du jetzt gerne weiterdiskutieren?
LG
Lies nochmals, versuche zu verstehen - die beiden Meinungen
widersprechen einander nicht.
Also ich fasse zusammen: Kreisverkehre haben meist "nicht mehrere"
Fahrspuren, also wohl _eine_, sind aber mindestens _2_ Fahrstreifen
breit, die nicht durch Bodenmarkierung voneinander getrennt sind. Weil
sie nur eine Fahrspur haben muss man möglichst weit rechts außen fahren,
weil sie aber 2 Fahrstreifen breit sind, darfst du reinfahren wenn ein
anderes Fahrzeug innen fährt. Und da ist kein Widerspruch?

Entweder ist da _eine_ Spur, dann verletzt du im Hineinfahren den
Vorrang, oder da sind _zwei_ Spuren, dann mecker nicht herum wenn jemand
die Innere verwendet!

Im Übrigen sind die Bauweisen die ich kenne so unterschiedlich, dass
deine Aussage
Post by Johann Mayerwieser
Sicher - und in den meisten Kreisverkehren - vor allem innerorts ist
bei korrektem Durchfahren des Kreisverkehres (max. 1 m Abstand zum
rechten Fahrbahnrand) ein höheres Tempo eh kaum möglich.
viel zu stark verallgemeinert. Auch innerorts sind mir viele Anlagen
bekannt, die von nur 3 Seiten Einmündungen haben, daher in einer
Richtung nahezu gerade (ohne jemanden zu behindern) und sicher mit mehr
als 30 km/h durchfahren werden können.

LG
Peter
Thomas Koller
2008-06-02 10:54:23 UTC
Permalink
Post by Peter Haas
Post by Johann Mayerwieser
Post by Peter Haas
Post by Johann Mayerwieser
So weit wie möglich rechts, ohne zu Gefährden, Behindern.... und das
ist mit 1 m Abstand nach rechts sicher gegeben.
Kreisverkehr sind meist Straßén, die nicht mehrere markierte
Fahrspuren haben, also gibt es auch keine frei Fahrspurwahl.
Viele KReisverkehre sind mindestens 2 Fahrstreifen breit.
Fahrstreifen müssen nicht durch Bodenmarkierungen voneinander
getrennt sein (Schau dir einmal die Definition eines Fahrstreifens
in der StVO an, da steht nichts von Bodenmarkierung).
Über welche deiner Meinungen würdest du jetzt gerne weiterdiskutieren?
Lies nochmals, versuche zu verstehen - die beiden Meinungen
widersprechen einander nicht.
Also ich fasse zusammen: Kreisverkehre haben meist "nicht mehrere"
Fahrspuren, also wohl _eine_,
Falsch zusammengefasst!
Er schrieb sinngemäss "Kreisverkehre haben meist nicht mehrere _markierte_
Fahrspuren". (Hervorhebung von mir)
Post by Peter Haas
sind aber mindestens _2_ Fahrstreifen
breit, die nicht durch Bodenmarkierung voneinander getrennt sind. Weil
sie nur eine Fahrspur haben muss man möglichst weit rechts außen fahren,
weil sie aber 2 Fahrstreifen breit sind, darfst du reinfahren wenn ein
anderes Fahrzeug innen fährt. Und da ist kein Widerspruch?
Nur dann wenn du nicht zwischen markierten und nicht markierten
Fahrspuren unterscheidest.
Post by Peter Haas
Entweder ist da _eine_ Spur, dann verletzt du im Hineinfahren den
Vorrang, oder da sind _zwei_ Spuren, dann mecker nicht herum wenn jemand
die Innere verwendet!
Wenn da _zwei_ Spuren sind, die aber nicht als solche markiert sind,
hast auch im Ortsgebiet keine freie Fahrspurwahl, und darfst auf der
Inneren nur fahren wenn du jemand überholen willst.
Post by Peter Haas
Im Übrigen sind die Bauweisen die ich kenne so unterschiedlich, dass
deine Aussage
Post by Johann Mayerwieser
Sicher - und in den meisten Kreisverkehren - vor allem innerorts ist
bei korrektem Durchfahren des Kreisverkehres (max. 1 m Abstand zum
rechten Fahrbahnrand) ein höheres Tempo eh kaum möglich.
viel zu stark verallgemeinert. Auch innerorts sind mir viele Anlagen
bekannt, die von nur 3 Seiten Einmündungen haben, daher in einer
Richtung nahezu gerade (ohne jemanden zu behindern) und sicher mit mehr
als 30 km/h durchfahren werden können.
Kommt halt drauf an was man mit "die meisten" meint. Es gibt solche und
solche, Statistik welche häufiger sind kenne ich keine.

Tom
Thomas Koller
2008-05-30 07:45:35 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Otto Adam
Du hast da eine seltsame Ansicht, die ich nicht teilen kann.
Wieso - er hat seine Spur, also den Abstand zum Fahrbahnrand zu
halten, wenn er da 3 m rüberzieht, muss er blinken. Blinkt er nicht,
kann ich mich drauf verlassen, dass er parallel zum Fahrbahnrand
weiterfährt.
Eher nicht. Wenn du schon erkannt hast, dass derjenige sich offensichtlich
nicht an die StVO hält, da er auffällig gegen das Rechtsfahrgebot
verstösst, dürfte es sich wohl um eine Person handeln "aus deren
augenfälligem Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig sind,
die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen".
Du darfst dann nicht darauf vertrauen dass die Person auch blinkt, und
bist verpflichtet deine Fahrgeschwindigkeit zu vermindern und
bremsbereit zu fahren. Soll heissen: nicht einfach wie normal in die
Kreuzung einfahren.

Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, geh ich eigentlich davon
aus dass ein nichtangekündigter Spurwechsel "geringer" gewertet wird
als eine Vorrangmissachtung, aber das kommt auf den Einzelfall an.

Anders wäre es bei einem mehrspurigen Kreisverkehr mit Spurmarkierung
im Ortsgebiet. Dort würde er ja völlig legal auf der Innenspur fahren,
daher gäbe es dann keinen Grund den Vertrauensgrundsatz nicht zu beachten.

Tom
Johann Mayerwieser
2008-05-30 15:52:33 UTC
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Post by Thomas Koller
Post by Johann Mayerwieser
Post by Otto Adam
Du hast da eine seltsame Ansicht, die ich nicht teilen kann.
Wieso - er hat seine Spur, also den Abstand zum Fahrbahnrand zu
halten, wenn er da 3 m rüberzieht, muss er blinken. Blinkt er nicht,
kann ich mich drauf verlassen, dass er parallel zum Fahrbahnrand
weiterfährt.
Eher nicht. Wenn du schon erkannt hast, dass derjenige sich offensichtlich
nicht an die StVO hält, da er auffällig gegen das Rechtsfahrgebot
verstösst, dürfte es sich wohl um eine Person handeln "aus deren
augenfälligem Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig sind,
die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen".
Du darfst dann nicht darauf vertrauen dass die Person auch blinkt, und
bist verpflichtet deine Fahrgeschwindigkeit zu vermindern und
bremsbereit zu fahren. Soll heissen: nicht einfach wie normal in die
Kreuzung einfahren.
Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, geh ich eigentlich davon
aus dass ein nichtangekündigter Spurwechsel "geringer" gewertet wird
als eine Vorrangmissachtung, aber das kommt auf den Einzelfall an.
Ich hätte ja keine Vorrangmissachtung gemacht, da ich den anderen
weder zum Ablenke noch zum Abbremsen gezwungen habe.
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Thomas Koller
2008-05-30 15:57:54 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
Post by Thomas Koller
Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, geh ich eigentlich davon
aus dass ein nichtangekündigter Spurwechsel "geringer" gewertet wird
als eine Vorrangmissachtung, aber das kommt auf den Einzelfall an.
Ich hätte ja keine Vorrangmissachtung gemacht, da ich den anderen
weder zum Ablenke noch zum Abbremsen gezwungen habe.
Details beachten. Speziell das "sollte es dennoch zu einem Unfall kommen".
Wenn du ihn weder zum ablenken noch zum abbremsen zwingst, gibts
ohnehin keinen Unfall.

Tom
Johann Mayerwieser
2008-05-30 16:34:42 UTC
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Post by Thomas Koller
Post by Johann Mayerwieser
Post by Thomas Koller
Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, geh ich eigentlich davon
aus dass ein nichtangekündigter Spurwechsel "geringer" gewertet wird
als eine Vorrangmissachtung, aber das kommt auf den Einzelfall an.
Ich hätte ja keine Vorrangmissachtung gemacht, da ich den anderen
weder zum Ablenke noch zum Abbremsen gezwungen habe.
Details beachten. Speziell das "sollte es dennoch zu einem Unfall kommen".
Wenn du ihn weder zum ablenken noch zum abbremsen zwingst, gibts
ohnehin keinen Unfall.
Schon - wenn er anschließend den Fahrstreifen wechselt, um vom 2.
Fahrstreifen aus dem Kreisverkehr auszufahren.

Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
christian mock
2008-05-30 19:35:15 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
Schon - wenn er anschließend den Fahrstreifen wechselt, um vom 2.
Fahrstreifen aus dem Kreisverkehr auszufahren.
es gibt dort keine zwei fahrstreifen, sondern nur einen breiten
fahrstreifen -- damit auch längere fahrzeuge (LKW, busse) bei den
engen kurvenradien durchkommen.

so jedenfalls meine interpretation.

cm.
--
** christian mock in vienna, austria -- http://www.tahina.priv.at/
** http://www.vibe.at/ ** http://quintessenz.org/ ** ***@foo.woas.net
You draw a conclusion like Picasso drew photorealistic landscapes.
-- PdS
Thomas Koller
2008-05-30 20:56:27 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
Post by Thomas Koller
Details beachten. Speziell das "sollte es dennoch zu einem Unfall kommen".
Wenn du ihn weder zum ablenken noch zum abbremsen zwingst, gibts
ohnehin keinen Unfall.
Schon - wenn er anschließend den Fahrstreifen wechselt, um vom 2.
Fahrstreifen aus dem Kreisverkehr auszufahren.
Kommt drauf an was du mit "anschliessend" meinst. Ich dachte es geht
dir um den Fall "A kommt auf 2. Spur daher, du biegst von benachrangter
Strasse ein, A macht Spurwechsel ohne zu blinken".

A hat also Vorrang gegenüber dir, dürfte aber eigentlich nicht soweit
links fahren bzw. einfach so die Spur wechseln.

Wenn ihr erst eine Weile nebeneinander her fährt, und dann erst krachts,
wäre es wohl eine andere Situation. Wobei das aber eher unwahrscheinlich
ist, immerhin darfst du ja im Kreis dann nicht beschleunigen, weil du
von A überholt wirst. Wieso sollte A aber langsamer werden bevor er nach
rechts zieht?

Tom
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